Als Ergebnis der letzten Beratungen u.a. im Sächsischen Landtag und der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin hat das Land Sachsen seine Sächsische Corona-Schutz-Verordnung aktualisiert, welche nun ab 1. Dezember in Kraft tritt.
Sportlich bedeutet die neue Verordnung leider weiterhin Stillstand. Die derzeit gültigen Vorgaben zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten im Bereich Freizeit und Kultur bleiben bestehen. Für uns als Verein heißt die fortbestehende Schließung der kommunalen Sportstätten der Stadt Chemnitz damit weiterhin, dass bis zum Ende diesen Jahres weder Vereins- noch Rehabilitationssport stattfinden können.
Wenngleich Ihr als Aktive bestimmt genauso wie unsere Übungsleiter dem Neustart des Sports entgegen sehnt, so müssen wir aktuell erst mal alles dafür tun, die Voraussetzungen hierfür zu schaffen … u. a. durch Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen. Vor allem über die kommende Adventszeit, die im Normalfall geprägt ist von reichlich Kontakt zu den Liebsten, Umarmungen und Nähe, bitten wir Euch genau hier besondere Vorsicht walten zu lassen. Wenngleich der Gesetzgeber über das Weihnachtsfest Lockerungen erlaubt, haben wir alle nichts davon, wenn wir dies reichlich ausnutzen und in Folge unseren aktuellen Stillstand im Sport danach nur durch steigende Infektionszahlen wieder verlängern. Nur gemeinsam mit gegenseitiger Rücksichtnahme kommen wir aus dem aktuellen (sportlichen) Lockdown heraus!
Nichtsdestotrotz wünschen wir heute erst mal allen Vereinsmitgliedern, Rehasportlern, Übungsleitern und allen anderen einen möglichst besinnlichen 1. Advent. Bleibt bitte alle gesund!