Seit November des vergangenen Jahres befindet sich der Vereinssport in Deutschland quasi im Stillstand. Mittlerweile befinden wir uns im 4 Monat des Lockdowns. Die anhaltende Corona-Pandemie hat des Sport weiter fest im Griff. Ob Schwimmbad oder Sporthalle, die Chemnitzer Sportstätten bleiben auch weiterhin für den Breiten- wie auch Rehabilitationssport geschlossen.
Für uns als Sportverein, der auf genau diese Sportstätten angewiesen ist, bedeutet das, dass keines unserer zahlreichen Sportangebote, wie Schwimmen, Wassergymnastik oder auch der Rückensport, stattfinden kann. Für Euch als Sportler, dass Ihr Eurem geliebten Sport in Euren Sportgruppen aktuell nicht nachgehen könnt. Doch was heißt es noch?
„Wenn jetzt kein Sport stattfindet, muss ich dann weiter Beitrag zahlen?“
Diese und ähnliche Fragen treffen derzeit von unserer Mitgliedern vermehrt bei uns ein. Da Ende Februar der nächste Beitragslauf ansteht, wollen wir versuchen Euch entsprechend zu antworten. Der Landessportbund Sachsen hat auf die Frage des Vereinsbetrags für seine Vereine eine juristische Antwort gegeben:
Nein. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht gekoppelt an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote. Es handelt sich bei der Mitgliedschaft in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden.
Was im Rechts-Deutsch erst mal sehr negativ klingt und wirkt, als wollten sich die Vereine an den Mitgliedsbeiträgen bereichern, hat aber seinen Grund. Der BFV Ascota ist gemäß der Definition des Wortes Verein am Ende eine „Organisation, in der sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzungen festgelegten Tun, zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen o. Ä. zusammengeschlossen haben„. In unserem Fall ist dieses Interesse der Sport und die Grundlage unseres Tuns unsere Vereinssatzung. In Ihr ist geregelt, dass ein Mitglied einen Beitrag zu entrichten hat und damit Teil des Vereins ist. An dieser Stelle ist weder von einem speziellen Angebot des Vereins als Gegenleistung die Rede, noch von einer Kursgebühr für Sportangebote.
„Und was passiert mit dem Geld der Mitglieder?“
Der Verein nutzt die Mitgliedsbeiträge seiner Mitglieder, um das gemeinsame Interesse „Sport“ mit Leben zu füllen, im Fall des BFV also gemeinsam Sport treiben zu können. Für die Umsetzung dieser Aufgabe entstehen Kosten. Sportgeräte werden gekauft und erneuert, Sportstättenmieten sind zu entrichten und Übungsleitern wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
„Jetzt wo kein Sport stattfindet, entfallen doch Mieten und Kosten für Übungsleiter? Wieso dann trotzdem Beitrag?“
Natürlich mag es für den Einzelnen wirken, als würden wir plötzlich keine Ausgaben mehr haben. Es sind jedoch weiterhin Versicherungen zu begleichen, Mitgliedsbeiträge in den verschiedenen Dachverbänden zu zahlen und es entstehen auch laufende Kosten durch notwendige Verwaltungsarbeit – dabei ist die Arbeitskraft des Vereinsvorstands, der die Verwaltung des Vereins übernimmt, bereits kostenneutral weil ehrenamtlich.
Die Organisation eines Sportvereins ist kein Selbstläufer, sondern immer mit Arbeit und Kosten verbunden, auch wenn gerade keine Übungsstunde stattfindet. Wer sich davon selbst überzeugen möchte, kann sich gern an der Vereinsarbeit als Mitglied des Vereinsvorstands beteiligen – in diesem Jahr stehen noch Neuwahlen an.
Wir hoffen, dass wir Euch das Problem „Mitgliedschaft“ und „Beitrag“ näher bringen konnten. Natürlich steht es jedem frei entsprechend der satzungsgemäßen Kündigungsfristen seine Mitgliedschaft zu beenden. Wir können nur appellieren, dass Ihr als Mitglieder an Eurer Vereinsmitgliedschaft festhaltet und wir zusammen als solidarische Gemeinschaft auf einen schnellen Neustart des Sports hinarbeiten.
Solltet Ihr noch weitere Fragen haben, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren.