Seit heute ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 10. Juni 2021 in Kraft und ermöglicht nun definitiv die Öffnung der Schwimmhallen. So lange die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin unter 50 liegt, steht also dem gemeinsamen Sport treiben im Wasser endlich nichts mehr im Wege. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz wie derzeit den Wert von 35, so entfällt auch die ansonsten gültige Pflicht zum Nachweis eines tagesaktuellen Tests. Also auf die Plätze, fertig, los …
Trotz aller neuen Freiheiten, sollte aber nicht gleich der Gedanke aufkommen, die Pandemie sei schon vorbei und Geschichte. Achtet bitte auch bei aller Freude über das Wiedersehen am Beckenrand weiterhin auf den Mindestabstand und die Hygieneregeln, vor allem in den Umkleiden und den Wartebereichen. In den Sportstätten ist derzeit mindestens bis zur Umkleide noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Die EInhaltung der Regeln und aufgestellten Hygienekonzepte kann auch durch Betreiber, Ordnungs- oder Gesundheitsamt kontrolliert werden und niemand will durch Unachtsamkeit die neuen Freiheiten wieder einbüßen.
Bei Fragen werft bitte zuerst einen Blick auf die Seite zum Corona-Sportbetrieb unserer Homepage. Ansonsten könnt Ihr uns auch gern kontaktieren.