Mit Inkrafttreten der letzten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 4. März 2022 haben endlich auch wieder Erleichterungen für den Sport Einzug gehalten.
Ab sofort gilt in den Sportstätten wieder die 3G-Regelung. Teilnehmen an unseren Sportangeboten kann also wieder jeder, der einen
- Impfnachweis (wobei seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen) oder einen
- Genesenennachweis (dessen nachweisbarer PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt) oder einen
- Testnachweis (der im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes oder durch einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus–
Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde)
vorweisen kann. Wenngleich wir die Informationen zum Impfstatus bei uns vermerken, solltet Ihr die entsprechenden Impfnachweise trotzdem stets mit Euch führen.
Unabhängig der 3G-Regelung gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis zur Umkleide bzw. den Sanitärbereich und die Pflicht zum gruppenweisen Betreten und Verlassen der Sportstätte bzw. deren Umkleiden nach Anweisung des zuständigen Übungsleiters.