#WirBleibenZuhause

Wir Bleiben Zuhause based on an image by pixabay.comWir bleiben zuhause und hoffen Ihr auch! Wie Euch fällt auch uns das nicht leicht. Das Coronavirus aber fordert uns alle heraus. Deswegen folgen wir der, auch von vielen Prominenten vertretenen, Meinung der aktuellen Hashtags #wirbleibenzuhause und #stayhome und appelieren auch an unsere Mitglieder, das eigene Heim nicht unnötig zu verlassen und damit das Infektionsrisiko für sich und andere zu minimieren.

Da die aktuelle Situation auch einiges an Unklarheiten für unsere Mitglieder und Rehabilitationssportler aufwirft, wollen wir hier versuchen auf die wichtigsten Fragen eine Antwort zu bieten:

Wann können die Sportangebote des BFV wieder genutzt werden?

Diese Frage kann wohl derzeit niemand beantworten. Der DOSB und der Landessportbund Sachsen haben zuletzt empfohlen, den Trainings- und Wettkampfbetrieb einzustellen und darüber hinaus alle sonstigen Veranstaltungen, Aktivitäten und Maßnahmen als Verein abzusagen. Zudem sind die kommunalen Sportstätten der Stadt Chemnitz, die wir hauptsächlich nutzen, bis einschließlich 13. April 2020 geschlossen. Eine Verlängerung der Schließung ist nicht ausgeschlossen.

Wie wirkt sich die Schließzeit durch Corona auf meine Rehasport-Verordnung aus?

Rehabilitationssport als Leistung nach den Sozialgesetzbüchern ist ebenso Teil des Sportbetriebs und war daher, wie jeder andere Sportbetrieb auch, einzustellen. Gemäß der Informationen des Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbands wird der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport aber unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert. Hierzu soll es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bedürfen. Wie diese Regelung in der Praxis genau umgesetzt wird, ist aktuell aber noch offen.

Kann ich als Vereinsmitglied meinen Beitrag zurückfordern, wenn kein Training stattfindet?

In Zeiten wie diesen, in denen alle Bereiche finanzielle Einschnitte verkraften müssen, können wir diese Frage unserer Mitglieder durchaus nachvollziehen. Gleichwohl müssen wir die Frage verneinen und möchten an dieser Stelle auch um Verständnis für uns als Verein bitten. Auch wir müssen trotz ausfallenden Sportbetriebs durch das Coronavirus während dieser Zeit Unkosten begleichen – Versicherungen laufen weiter, Mitgliedsbeiträge in Dachverbänden entfallen nicht einfach und auf die Verwaltung eines Vereins steht ohne Sportbetrieb nicht still.

„Der Mitgliedsbeitrag ist nicht gekoppelt an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote. Es handelt sich bei der Mitgliedschaft in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden.“
– Quelle: Landessportbund Sachsen –

Natürlich steht es unseren Mitgliedern frei, ihre Mitgliedschaft satzungsgemäß zum Ende des Jahres zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Coronavirus besteht jedoch nicht. Ob eine Kündigung aber, auch mit Blick in die Zukunft, die richtige Entscheidung ist, muss jeder für sich entscheiden.

Wir würden uns freuen, wenn der solidarische Gedanke bei allen im Vordergrund stünde, unsere Mitglieder uns weiter die Treue halten und wir nach Corona in naher Zukunft wieder gemeinsam zum normalen Sportalltag zurückkehren können.