Das Land Sachsen beschloss am 12. Mai 2020 mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung endlich weitere Lockerungen auch für den Sportbereich. Wenngleich die Schwimmhallen, und damit unser Hauptbetätigungsfeld, weiter geschlossen bleiben müssen, so können ab kommende Woche doch zumindest die Sporthallen wieder genutzt werden.
Aus Sicht des BFV Ascota werden damit die Vereins- und Rehabilitationssportgruppen an Land langsam wieder anlaufen. Aktuell sind wir dabei zu prüfen, welche Sportstätten ab wann wieder für uns verfügbar sind und wie wir den Empfehlungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften zum Schutz vor dem Coronavirus am besten Folge leisten. Sobald das geklärt ist, werden wir Euch hier und über Eure Übungsleiter informieren, welche Sportgruppe wann starten wird.
„Fakt ist, nur weil die Sportstätten wieder öffnen, ist das Coronavirus ist nicht einfach verschwunden. Wie im Alltag, wird es uns auch im Sport begleiten. So werden auch in den Sportgruppen des BFV zum gegenseitigen Schutz folgende Regeln gelten:
- Haltet auch beim Sport mindestens die offiziell geforderten 1,5m voreinander Abstand. Das gilt dabei nicht nur während der aktiven Betätigung, sondern auch beim Kommen/Gehen und in den Sanitätbereichen.
- Beachtet die grundlegenden Hygieneregeln, wie das Niesen und Husten in die Armbeuge oder ein Taschentuch, das Fernhalten der Hände vom Gesicht, regelmäßiges und langes Händewaschen.
- Unterlasst, bei aller Freude des Wiedersehens, Umarmungen oder das Händeschütteln bei Begrüßung und Abschied.
- Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken gibt es nicht. Wer aber durch das Tragen andere schützen will, kann dies gern tun.
- Kommt keinesfalls zum Sport, wenn ihr Euch krank fühlt. Diese allgemeine Regel gilt in Zeiten des Coronavirus umso mehr. Vor allem erhöhte Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptome sind ein schlechter Begleiter.
- Trainingsgeräte müssen gereinigt und desinfiziert werden. Diesen Aufwand können unser Übungsleiter nur in einem gewissen Umfang abdecken. Habt deswegen bitte Verständnis, wenn die Verwendung von Sportgeräten deswegen vorerst auf ein Mindesmaß begrenzt wird.