In der kommenden Woche finden in der Turnhalle des SFZ Chemnitz Reinigungsarbeiten statt. In dieser Zeit kann die Halle leider nicht durch uns genutzt werden. In Folge müssen unsere Vereins- und Rehabilitationssportgruppen des Rückensports am Montag, den 21. Februar, und die auch die Lungensportgruppe am Donnerstag, den 24. Februar, leider entfallen. Bitte informiert Euch innerhalb der Sportgruppen auch untereinander darüber.
Author Archives: BFV Ascota
Sport frei … mit 2Gplus-Regel
Am gestrigen Mittwoch hat Sachsens Regierung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind vor allem auch Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen, so auch im Sport.
Damit kann der Sport, unter Beachtung der 2Gplus-Regelung und Kontaktverfolgung, endlich wieder annähernd normal stattfinden. Für den BFV bedeutet das in jedem Fall, dass ab kommende Woche endlich auch Vereinsmitglieder wieder an unseren Sportangeboten teilnehmen dürfen. Aktuell waren unsere Angebote aufgrund der bisherigen Verordnung ja allein auf auf wenige Sportler mit Rehabilitationssport auf Verordnung und Kinder- und Jugendsport begrenzt. Wir freuen uns endlich wieder „fast“ alle unser Mitglieder begrüßen zu dürfen.
Ab kommende Woche werden wir also mit unseren Sportgruppen an Land (Rücken- und Lungensport) sowie im Wasser (Schwimmen und Wassergymnastik) so weitermachen, wie wir Mitte November des vergangenen Jahres aufhören mussten, in den zu dieser Zeit geltenden Zeiten und Gruppenzusammensetzungen. Die zwischenzeitlich vollzogenen Zusammenlegungen von Sportgruppen in der Schwimmhalle „Am Südring“ und die teils veränderten Zeiten für einige Rehabiliatationssportler im Stadtbad sind damit hinfällig.
Entsprechend der SächsCoronaNotVO und der daran angepassten Regelungen und Hygienekonzepte der Stadt Chemnitz, als Betreiber der meisten von uns genutzten Sportstätten, gilt für den Vereinssport in Sachen Zugang die 2Gplus-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bis zur Umkleide.
Zugang zur Sportstätte erhalten:
- vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + negativer Test
- vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + Booster
- vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + genesen trotz Impfung (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate)
- vollständig genesene Personen (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate) + negativer Test
- Personen ohne Impfempfehlung (ärztliche Bescheinigung) + negativer Test
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß SächsCoronaNotVO §13 (3)
- im Rehabilitationssport mit Verordnung gilt gemäß SächsCoronaNotVO §13 (4) die 3G-Regelung
Bitte habt Eure entsprechenden Nachweise immer griffbereit und zeigt diese unaufgefordert unseren Übungsleitern vor. Informiert unser Übungsleiter bitte auch über Änderungen, wenn Ihr z.B. eine Boosterimpfung erhalten habt, damit wir dies vermerken können.
Wie weiter in 2022?
Zuerst einmal möchten wir allen ein gesundes neues Jahr 2022 wünschen. Hoffen wir, dass unser aller Neujahrswunsch, bald wieder gemeinsam und vor allem ganz normal Sport treiben zu können, in Erfüllung geht.
Bis es soweit ist, müssen wir uns aber vorerst noch den geltenden Regelungen unterwerfen und gemeinsam versuchen der Pandemie entgegen zu wirken – durch Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln und nicht zuletzt durch impfen.
Bzgl. unserer Sportangebote gilt für uns bis 9. Januar 2022 erst einmal weiter die aktuelle Corona-Notfallverordnung. Sie beschränkt uns noch auf den Sport mit Kindern und reinen Rehabilitationssport. Für diese beiden Gruppen wird es ab 3. Januar wie im vergangenen Jahr weiter gehen. In der SH “Am Südring” werden dabei die Rehabilitationssportgruppen Wassergymnastik Di 20 Uhr, Mi 16 und 17 Uhr weiterhin auf eine Gruppe Mittwoch 17 Uhr zusammengelegt. Im Stadtbad entfällt Donnerstags die Zeit von 18-19 Uhr.
Reiner Vereinssport kann derzeit noch nicht wieder stattfinden. Wir hoffen auf Änderungen in der nächsten Corona-Schutzverordnung. Derzeit liegen uns dazu aber noch keine Informationen vor.
Frohe Weihnachten!
Wir wünschen Euch allen ein frohes, besinnliches und vor allem gesundes Weihnachtsfest.
Zusammenlegung der Wassergymnastik in der SH “Am Südring”
Bitte beachten: Bis auf weiteres werden in der SH “Am Südring” die Rehabilitationssportgruppen Wassergymnastik Di 20 Uhr, Mi 16 und 17 Uhr auf eine Gruppe Mittwoch 17 Uhr zusammengelegt. Einlass ist 16.45 Uhr.
Stadtbad 25m-Halle schließt vorzeitig
Die kleine Halle des Stadtbads geht zum Jahreswechsel aufgrund von eingeschobenen Baumaßnahmen in die vorzeitige Schließzeit. Folglich müssen die letzten Übungsstunden des Jahres
- im Kinderschwimmen (Dienstags und Donnerstags) sowie
- im Rehabilitationssport Schwimmen/Wassergymnastik (Dienstags und Donnerstags)
in der 25m-Halle bis Jahresende ersatzlos ausfallen.
Nach jetzigem Stand sollte die Halle ab Januar wieder zur Verfügung stehen. Inwieweit sie dann in Bezug auf die dann geltenden Corona-Regeln für uns nutzbar sein wird, steht noch auf einem anderen Blatt. Wir bitten um Verständnis.
1. Advent
Wir wünschen Euch einen besinnlichen 1. Advent. Drücken wir die Daumen, dass die aktuelle sportfreie Zeit nicht zu lang anhält und wir bald wieder gemeinsam Sport treiben können.
Achtung: SächsCoronaNotVO ab 22.11.2021
Am kommenden Montag tritt die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 des Freistaats Sachsen in Kraft. Die neue Verordnung soll aktuell bis 12. Dezember 2021 Gültigkeit haben und bringt noch einmal tiefe Einschnitte für den Sport mit sich. Wie sich das genau auf den BFV Ascota auswirkt, klären wir gerade noch im Detail ab.
Derzeit liegt uns erst einmal der Gesetzestext vor. Nach § 13 (1) der SächsCoronaNotVO wird dem entsprechend die „Öffnung von … Einrichtungen des Sportbetriebs“ untersagt sein, ebenso wie nach §11 (3) die „Öffnung von Bädern„. Diese Regelung bringt den Vereinssport, bis auf wenige Ausnahmen, quasi wieder zum Erliegen.
Noch erlaubt sein wird nach §13 (3) der Verordnung Sport „für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres„. Auch soll die „Öffnung von Bädern und Saunen aller Art ist für rehabilitations- und medizinische Zwecke“ erlaubt sein, sowie Sport für „für medizinisch notwendige Behandlungen„. Bei Verfügbarkeit der Sportstätten kann also zumindest der Sport mit Kindern und der Rehabilitationssport auf Verordnung fortgesetzt werden. Wir hoffen am Montag noch eine Stellungnahme unseres Dachverbands, dem Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V., in Bezug auf Rehasport, vor allem an Land, zu erhalten. Ob uns alle Sportstätten jedoch zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung stehen, ist noch offen und befindet sich in Klärung. Eine erste Rückmeldung der Stadt Chemnitz in Bezug auf die kommunalen Bäder liegt uns aber bereits vor.
Wie Ihr seht, geht mit der SächsCoronaNotVO noch viel Unsicherheit einher. Derzeit können wir Euch noch nicht überall im Detail sagen, was noch möglich sein wird. Aktuell stellt es sich aber wie folgt dar.
Entfallen werden bis 12. Dezember in jedem Fall:
- Wassergymastik als Vereinssport
- Schwimmen als Vereinssport für alle älter als 16 Jahre
- Rückensport als Vereinssport
Möglich sein werden aller Voraussicht nach:
- Wassergymnastik als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
→ SH Sportforum: zu den gewohnten Zeiten
→ SH Gablenz: zu den gewohnten Zeiten
→ SH Stadtbad: Zeiten werden konsolidiert, bitte Rücksprache mit Frau Sommer nehmen
→ SH Südring: zu den gewohnten Zeiten - Schwimmen für Kinder bis 16 Jahre
→ Stadtbad Di/Do zu den gewohnten Zeiten - Schwimmen als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
→ Stadtbad: zu den gewohnten Zeiten, außer Do 18-19 Uhr
Ggf. möglich sein könnte in Abhängigkeit der Sportstätte und der Frage, ob Rehasport an Land eine „medizinisch notwendige Behandlung“ darstellt:
- Rückensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
- Lungensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
Wir danken Euch für Euer Verständnis. Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de oder über unsere Facebook-Seite.
Corona-Überlastungsstufe in Sachsen erreicht: Ab Freitag gilt 2G
Wer die Medien verfolgt, hat mitbekommen, dass der Freistaat Sachsen mit dem heutigen Tag offiziell die Überlastungsstufe nach der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung erreicht hat. In Konsequenz treten damit am Freitag noch einmal strengere Regeln in Kraft, die auch den Sport betreffen. Da die Landesregierung Sachsens plant, ab Freitag ebenfalls eine neue Corona-Schutzverordnung zu erarbeiten, können sich nachfolgende Regeln noch ändern.
Aktuell bedeuten die verschäften Regeln im Vereinssport für uns jedoch, dass ab Freitag ausschließlich Personen Zugang zu den Sportstätten erhalten werden,
- die einen Impf- oder Genesenennachweis gemäß SächsCoronaSchVO vorlegen können
- für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt (Testnachweis erforderlich)
- die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Testnachweis erforderlich oder Schülerausweis sofern Schulpflicht vorliegt)
- Rehabilitationssportler mit ärztlicher Verordnung (Testnachweis erforderlich)
Deutsche Kurzbahnmeisterschaften 2021 im Para Schwimmen
Vom 12.-14. November fanden in Remscheid die Deutschen Kurzbahnmeisterschaften 2021 im Para Schwimmen statt. Im Sportbad „Am Park“ kamen dabei unter strengen Corona-Bedingungen die besten deutschen Para Schwimmer zusammen. Natürlich war auch der BFV, wenngleich in geringer Zahl, bei den Wettkämpfen vor Ort dabei.
Mit Blick auf die Corona-bedingt immer wieder schwierigen Trainingsmöglichkeiten des letzten Jahres, kann man am Ende des Wettkampfes aber mit den Resultaten durchaus zufrieden sein. Beide Aktive, Nico Clemens und Uwe Barth, konnten durchaus vorzeigbare persönlichen Leistungen ins Remscheider Wasser bringen. Zusätzlich ging auch einmal der Titel „Deutscher Kurzbahnmeister“ nach Chemnitz. Über 75m Lagen konnte Vereinsvorstand und ehemaliger Paralympicsstarter in Sydney 2000, Uwe Barth, mittlerweile in der Alterklasse der Masters wieder aktiv, den Titel sichern.
Ebenso positiv wie die Leistungen im Wasser hat uns das Ergebnis der Klassifizierung von Nico Clemens gestimmt. Bei der notwendigen Kontrolle seiner Klassifizierung entschieden die Verantwortlichen, ihn aufgrund seines Handicaps national wieder in seine alte und bessere Startklasse 8 einzugruppieren. Einziger Wehrmutstropfen: Nachdem die angedachte internationale Klassifizierung von Nico zu den Deutschen Meisterschaften im Juni in Berlin leider nicht stattfand, hat sich Nico mangels sportlicher Perspektiven in der Startklasse 9 nunmehr für Ausbildung/Beruf und gegen den internationalen Leistungssport entschieden. Nico bereut seine Entscheidung jedoch nicht … und ob die internationalen Klassifizierer ihn ebenso in Startklasse 8 gesehen hätte, kann niemand sagen. Klassifizierung im Behindertensport ist und bleibt ein schwieriges Feld.
2G, 3G oder etwas dazwischen …
Die Rechtslage wird leider nicht übersichtlicher und für uns als Verein bzw. auch Euch als Sportler nicht leichter.
Mittlerweile hat sich herauskristallisiert, dass gemäß des Hygienekonzepts für die Sportstätten der Stadt Chemnitz offiziell die 3G-Regelung Anwendung im Sport finden kann. Da wir uns aber derzeit in der „Vorwarnstufe gemäß § 8 SächsCoronaSchVO“ befinden, greift „die Kontaktbeschränkung pro Sportgruppe im Innen- und Außenbereich“. Hierbei sind nur maximal 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände erlaubt, jedoch werden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und geimpfte/genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt.
Für uns als Verein ergibt sich nun das Problem, dafür Sorge tragen zu müssen, dass maximal 10 getestete Personen ohne Schutz durch Impfung oder Genesung je Sportgruppe vor Ort sind. Wie wir dies in der Praxis umsetzen, wird sich von Sportgruppe zu Sportgruppe unterscheiden und durch den zuständigen Übungsleiter verantwortet – er allein hat auch das Recht für seine Sportgruppe 2G festzulegen, wenn der organisatische Aufwand nicht beherrschbar ist.
Wir hoffen auf Euer Verständnis für diese Regelung.
Neue Verordnung bedeutet 2G
Seit heutigen Montag, den 8. Novembver 2021, gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen. Da wir uns gemäß § 2 Absatz 4 der Verordnung derzeit in der Vorwarnstufe befinden, reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch. Der Impf- oder Genesenennachweis kann laut Verordnung nur durch einen Testnachweis ersetzt werden, für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde.
Was das genau für den Sport bedeutet, ist aktuell leider noch etwas unklar. In §8 der SächsCoronaSchVO heißt es: „Während der Geltung der Vorwarnstufe … besteht die Pflicht zur Vorlage eines lmpf- oder Genesenennachweises … für … den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich …„, was in der Praxis 2G bedeutet. Gemäß der Internetseite der Stadt Chemnitz ist jedoch Stand heute von „bei Sport im Innenbereich Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel)“ zu lesen. Ob ggf. hier die Seiten der Stadt nur noch nicht nachgezogen wurden, ist noch unklar.
Aktuell sind wir in Klärung, wie wir als Sport mit den neuen Regelungen umgehen sollen und was diese für den Freizeit- und auch Rehabilitationssport bedeuten. Dazu hoffen wir auch auf klare Aussagen unserer Dachverbände – Stadtsportbund Chemnitz, Landessportbund Sachsen und Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband.
Solange klarere Aussagen fehlen, werden wir das 2G Modell vorerst konsequent anwenden. Das heißt, Zugang zu unseren Sportgruppen besteht derzeit nur für
- nachweisbar geimpfte Sportler (mindestens 14 Tage seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung)
- nachweisbar genesene Sportler (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis)
- nachweisbar getestete Sportler, die das 16 Lebensjahr noch nicht überschritten haben oder denen eine Impfung nicht möglich ist und dies entsprechend ärztlich attestiert wurde
- Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen (Nachweis über Schülerausweis)
Wir bitten alle Sportler, die ggf. derzeit nicht teilnehmen können, um Verständnis, dass wir uns als Verein hier rechtssicher positionieren müssen.
Sieben-Tage-Inzidenz >35 heißt 3G #2
Ab morgen tritt, wie bereits gestern gemeldet, die 3G-Regel in den Sport- und Sporthallen der Stadt in Kraft. Habt entsprechend bitte immer Eure Nachweise als Geimpfter/Genesener bzw. ein aktuelles Testergebnis dabei. Es kann stichprobenartig zu Kontrollen durch das Hallenpersonal im Namen des Objektbetreibers, der Stadt Chemnitz, kommen.
Sieben-Tage-Inzidenz >35 heißt 3G
Auf der Internetseite der Stadt Chemnitz wird aktuell darauf hingewiesen, dass „Am Donnerstag, 30. September … in Chemnitz die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 überschritten“ wurde. „Sollte dies an den kommenden vier Tagen auch der Fall sein, treten ab Mittwoch, 6. Oktober die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für eine Inzidenz über 35 in Kraft„.
Was heißt das nun für den Sport? Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz bis kommenden Dienstag über einem Wert von 35, so erhalten ab Mittwoch nur noch Sportler mit einem Nachweis als geimpft, genesen oder getestet (3G-Modell) Zugang zu den Sportstätten. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schulpflicht regelmäßigen Tests unterliegen.
Haltet also bitte am Einlass zur Sportstätt, wenn Eurer Übungsleiter Eure Anwesenheit dokumentiert, auch Euren entsprechenden Nachweis mit bereit.
Es geht wieder los … Saison 2021/2022
Die Ferien neigen sich dem Ende und die neue Sport- und Schwimmbadsaison steht winkend vor der Tür. Ab kommenden Montag, den 6. September, können wir endlich wieder mit unseren verschiedenen Sportgruppen, egal ob Lungen- oder Rückensport an Land oder Schwimmen und Wasserymnastik im kühlen Nass, starten. Lange haben wir und bestimmt auch Ihr darauf gewartet.
Leider lässt uns die Corona-Pandemie aber auch in der neuen Saison noch nicht ganz in Ruhe. Erwartungsgemäß gibt es durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung immer noch Einschränkungen und Auflagen, an die wir uns alle halten müssen. Manches ist etwas einfacher geworden als vor der Sommerpause, einiges begleitet uns aber auch weiterhin. Alles was für das Sporttreiben bei uns wichtig ist, könnt Ihr auf unserer Seite zum Corona-Sportbetrieb nachlesen.
Kurz gesagt kann es erst einmal so weiter gehen, wie wir vor der Pause aufgehört haben – selbe Zeit, selber Ort, selbe Sportgruppe wie zuvor. Wir freuen uns auf Euch!
Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de und haltet unsere Homepage und Facebook-Seite stets im Auge.