Wir wünschen Euch allen ein frohes, besinnliches und vor allem gesundes Weihnachtsfest.
Category Archives: Vereinsleben
In dieser Kategrie finden sich Beiträge rund um den Verein und seine Aktivitäten.
Zusammenlegung der Wassergymnastik in der SH “Am Südring”
Bitte beachten: Bis auf weiteres werden in der SH “Am Südring” die Rehabilitationssportgruppen Wassergymnastik Di 20 Uhr, Mi 16 und 17 Uhr auf eine Gruppe Mittwoch 17 Uhr zusammengelegt. Einlass ist 16.45 Uhr.
Stadtbad 25m-Halle schließt vorzeitig
Die kleine Halle des Stadtbads geht zum Jahreswechsel aufgrund von eingeschobenen Baumaßnahmen in die vorzeitige Schließzeit. Folglich müssen die letzten Übungsstunden des Jahres
- im Kinderschwimmen (Dienstags und Donnerstags) sowie
- im Rehabilitationssport Schwimmen/Wassergymnastik (Dienstags und Donnerstags)
in der 25m-Halle bis Jahresende ersatzlos ausfallen.
Nach jetzigem Stand sollte die Halle ab Januar wieder zur Verfügung stehen. Inwieweit sie dann in Bezug auf die dann geltenden Corona-Regeln für uns nutzbar sein wird, steht noch auf einem anderen Blatt. Wir bitten um Verständnis.
Achtung: SächsCoronaNotVO ab 22.11.2021
Am kommenden Montag tritt die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 des Freistaats Sachsen in Kraft. Die neue Verordnung soll aktuell bis 12. Dezember 2021 Gültigkeit haben und bringt noch einmal tiefe Einschnitte für den Sport mit sich. Wie sich das genau auf den BFV Ascota auswirkt, klären wir gerade noch im Detail ab.
Derzeit liegt uns erst einmal der Gesetzestext vor. Nach § 13 (1) der SächsCoronaNotVO wird dem entsprechend die „Öffnung von … Einrichtungen des Sportbetriebs“ untersagt sein, ebenso wie nach §11 (3) die „Öffnung von Bädern„. Diese Regelung bringt den Vereinssport, bis auf wenige Ausnahmen, quasi wieder zum Erliegen.
Noch erlaubt sein wird nach §13 (3) der Verordnung Sport „für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres„. Auch soll die „Öffnung von Bädern und Saunen aller Art ist für rehabilitations- und medizinische Zwecke“ erlaubt sein, sowie Sport für „für medizinisch notwendige Behandlungen„. Bei Verfügbarkeit der Sportstätten kann also zumindest der Sport mit Kindern und der Rehabilitationssport auf Verordnung fortgesetzt werden. Wir hoffen am Montag noch eine Stellungnahme unseres Dachverbands, dem Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V., in Bezug auf Rehasport, vor allem an Land, zu erhalten. Ob uns alle Sportstätten jedoch zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung stehen, ist noch offen und befindet sich in Klärung. Eine erste Rückmeldung der Stadt Chemnitz in Bezug auf die kommunalen Bäder liegt uns aber bereits vor.
Wie Ihr seht, geht mit der SächsCoronaNotVO noch viel Unsicherheit einher. Derzeit können wir Euch noch nicht überall im Detail sagen, was noch möglich sein wird. Aktuell stellt es sich aber wie folgt dar.
Entfallen werden bis 12. Dezember in jedem Fall:
- Wassergymastik als Vereinssport
- Schwimmen als Vereinssport für alle älter als 16 Jahre
- Rückensport als Vereinssport
Möglich sein werden aller Voraussicht nach:
- Wassergymnastik als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
→ SH Sportforum: zu den gewohnten Zeiten
→ SH Gablenz: zu den gewohnten Zeiten
→ SH Stadtbad: Zeiten werden konsolidiert, bitte Rücksprache mit Frau Sommer nehmen
→ SH Südring: zu den gewohnten Zeiten - Schwimmen für Kinder bis 16 Jahre
→ Stadtbad Di/Do zu den gewohnten Zeiten - Schwimmen als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
→ Stadtbad: zu den gewohnten Zeiten, außer Do 18-19 Uhr
Ggf. möglich sein könnte in Abhängigkeit der Sportstätte und der Frage, ob Rehasport an Land eine „medizinisch notwendige Behandlung“ darstellt:
- Rückensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
- Lungensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
Wir danken Euch für Euer Verständnis. Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de oder über unsere Facebook-Seite.
Corona-Überlastungsstufe in Sachsen erreicht: Ab Freitag gilt 2G
Wer die Medien verfolgt, hat mitbekommen, dass der Freistaat Sachsen mit dem heutigen Tag offiziell die Überlastungsstufe nach der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung erreicht hat. In Konsequenz treten damit am Freitag noch einmal strengere Regeln in Kraft, die auch den Sport betreffen. Da die Landesregierung Sachsens plant, ab Freitag ebenfalls eine neue Corona-Schutzverordnung zu erarbeiten, können sich nachfolgende Regeln noch ändern.
Aktuell bedeuten die verschäften Regeln im Vereinssport für uns jedoch, dass ab Freitag ausschließlich Personen Zugang zu den Sportstätten erhalten werden,
- die einen Impf- oder Genesenennachweis gemäß SächsCoronaSchVO vorlegen können
- für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt (Testnachweis erforderlich)
- die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Testnachweis erforderlich oder Schülerausweis sofern Schulpflicht vorliegt)
- Rehabilitationssportler mit ärztlicher Verordnung (Testnachweis erforderlich)
2G, 3G oder etwas dazwischen …
Die Rechtslage wird leider nicht übersichtlicher und für uns als Verein bzw. auch Euch als Sportler nicht leichter.
Mittlerweile hat sich herauskristallisiert, dass gemäß des Hygienekonzepts für die Sportstätten der Stadt Chemnitz offiziell die 3G-Regelung Anwendung im Sport finden kann. Da wir uns aber derzeit in der „Vorwarnstufe gemäß § 8 SächsCoronaSchVO“ befinden, greift „die Kontaktbeschränkung pro Sportgruppe im Innen- und Außenbereich“. Hierbei sind nur maximal 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände erlaubt, jedoch werden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und geimpfte/genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt.
Für uns als Verein ergibt sich nun das Problem, dafür Sorge tragen zu müssen, dass maximal 10 getestete Personen ohne Schutz durch Impfung oder Genesung je Sportgruppe vor Ort sind. Wie wir dies in der Praxis umsetzen, wird sich von Sportgruppe zu Sportgruppe unterscheiden und durch den zuständigen Übungsleiter verantwortet – er allein hat auch das Recht für seine Sportgruppe 2G festzulegen, wenn der organisatische Aufwand nicht beherrschbar ist.
Wir hoffen auf Euer Verständnis für diese Regelung.
Neue Verordnung bedeutet 2G
Seit heutigen Montag, den 8. Novembver 2021, gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen. Da wir uns gemäß § 2 Absatz 4 der Verordnung derzeit in der Vorwarnstufe befinden, reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch. Der Impf- oder Genesenennachweis kann laut Verordnung nur durch einen Testnachweis ersetzt werden, für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde.
Was das genau für den Sport bedeutet, ist aktuell leider noch etwas unklar. In §8 der SächsCoronaSchVO heißt es: „Während der Geltung der Vorwarnstufe … besteht die Pflicht zur Vorlage eines lmpf- oder Genesenennachweises … für … den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich …„, was in der Praxis 2G bedeutet. Gemäß der Internetseite der Stadt Chemnitz ist jedoch Stand heute von „bei Sport im Innenbereich Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel)“ zu lesen. Ob ggf. hier die Seiten der Stadt nur noch nicht nachgezogen wurden, ist noch unklar.
Aktuell sind wir in Klärung, wie wir als Sport mit den neuen Regelungen umgehen sollen und was diese für den Freizeit- und auch Rehabilitationssport bedeuten. Dazu hoffen wir auch auf klare Aussagen unserer Dachverbände – Stadtsportbund Chemnitz, Landessportbund Sachsen und Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband.
Solange klarere Aussagen fehlen, werden wir das 2G Modell vorerst konsequent anwenden. Das heißt, Zugang zu unseren Sportgruppen besteht derzeit nur für
- nachweisbar geimpfte Sportler (mindestens 14 Tage seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung)
- nachweisbar genesene Sportler (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis)
- nachweisbar getestete Sportler, die das 16 Lebensjahr noch nicht überschritten haben oder denen eine Impfung nicht möglich ist und dies entsprechend ärztlich attestiert wurde
- Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen (Nachweis über Schülerausweis)
Wir bitten alle Sportler, die ggf. derzeit nicht teilnehmen können, um Verständnis, dass wir uns als Verein hier rechtssicher positionieren müssen.
Sieben-Tage-Inzidenz >35 heißt 3G
Auf der Internetseite der Stadt Chemnitz wird aktuell darauf hingewiesen, dass „Am Donnerstag, 30. September … in Chemnitz die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 überschritten“ wurde. „Sollte dies an den kommenden vier Tagen auch der Fall sein, treten ab Mittwoch, 6. Oktober die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für eine Inzidenz über 35 in Kraft„.
Was heißt das nun für den Sport? Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz bis kommenden Dienstag über einem Wert von 35, so erhalten ab Mittwoch nur noch Sportler mit einem Nachweis als geimpft, genesen oder getestet (3G-Modell) Zugang zu den Sportstätten. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schulpflicht regelmäßigen Tests unterliegen.
Haltet also bitte am Einlass zur Sportstätt, wenn Eurer Übungsleiter Eure Anwesenheit dokumentiert, auch Euren entsprechenden Nachweis mit bereit.
Es geht wieder los … Saison 2021/2022
Die Ferien neigen sich dem Ende und die neue Sport- und Schwimmbadsaison steht winkend vor der Tür. Ab kommenden Montag, den 6. September, können wir endlich wieder mit unseren verschiedenen Sportgruppen, egal ob Lungen- oder Rückensport an Land oder Schwimmen und Wasserymnastik im kühlen Nass, starten. Lange haben wir und bestimmt auch Ihr darauf gewartet.
Leider lässt uns die Corona-Pandemie aber auch in der neuen Saison noch nicht ganz in Ruhe. Erwartungsgemäß gibt es durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung immer noch Einschränkungen und Auflagen, an die wir uns alle halten müssen. Manches ist etwas einfacher geworden als vor der Sommerpause, einiges begleitet uns aber auch weiterhin. Alles was für das Sporttreiben bei uns wichtig ist, könnt Ihr auf unserer Seite zum Corona-Sportbetrieb nachlesen.
Kurz gesagt kann es erst einmal so weiter gehen, wie wir vor der Pause aufgehört haben – selbe Zeit, selber Ort, selbe Sportgruppe wie zuvor. Wir freuen uns auf Euch!
Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de und haltet unsere Homepage und Facebook-Seite stets im Auge.
Ausfall des Rehasports im Sportforum bei Regen
Seit 16. Juni ist die Schwimmhalle des Sportforums bekanntlich durch das heruntergezogene Hallendach ein Freiwasserbecken.
In Bezug auf die aktuelle Wetterlage möchten wir deswegen noch einmal darauf hinweisen, dass bei Regen und/oder Gewitter der Rehabilitationssport in der Schwimmhalle des Sportforums wetterbedingt ausfallen muss.
Bei unklarer Wetterlage solltet Ihr Euren Übungsleiter natürlich möglichst im Voraus anfragen, ob Eure Sporteinheit stattfinden kann.
Auf die Plätze, fertig, los …
Seit heute ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 10. Juni 2021 in Kraft und ermöglicht nun definitiv die Öffnung der Schwimmhallen. So lange die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin unter 50 liegt, steht also dem gemeinsamen Sport treiben im Wasser endlich nichts mehr im Wege. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz wie derzeit den Wert von 35, so entfällt auch die ansonsten gültige Pflicht zum Nachweis eines tagesaktuellen Tests. Also auf die Plätze, fertig, los …
Trotz aller neuen Freiheiten, sollte aber nicht gleich der Gedanke aufkommen, die Pandemie sei schon vorbei und Geschichte. Achtet bitte auch bei aller Freude über das Wiedersehen am Beckenrand weiterhin auf den Mindestabstand und die Hygieneregeln, vor allem in den Umkleiden und den Wartebereichen. In den Sportstätten ist derzeit mindestens bis zur Umkleide noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Die EInhaltung der Regeln und aufgestellten Hygienekonzepte kann auch durch Betreiber, Ordnungs- oder Gesundheitsamt kontrolliert werden und niemand will durch Unachtsamkeit die neuen Freiheiten wieder einbüßen.
Bei Fragen werft bitte zuerst einen Blick auf die Seite zum Corona-Sportbetrieb unserer Homepage. Ansonsten könnt Ihr uns auch gern kontaktieren.
Wasser marsch …. !
Nach aktuellem Stand und vorbehaltlich des abschließenden Wortlauts der neuen Corona-Schutzverordnung werden ab kommenden Montag, den 14. Juni 2021, endlich auch die Schwimmhallen wieder für uns öffnen. Basierend auf den derzeit niedrigen Inzidenzen können wir dabei in etwa so „entspannt“ starten, wie wir im November aufhören mussten. Was es genau zu beachten gibt, haben wir in unserer Sonderseite zum Corona-Sportbetrieb beschrieben, die gültigen Hallenbelegungszeiten in der Rubrik Schließzeiten.
Kurz zusammengefasst:
- Wir setzen im Schwimmen wie auch der Wassergymnastik in den Gruppenzusammensetzungen fort, in denen wir im November aufgehört haben.
- Einlass zur Sportstätte erfolgt wieder gruppenweise 15min vor Beginn der Übungszeit durch den Übungsleiter, selbstständiges Betreten der Umkleiden ist untersagt.
- Die geltenden Hygieneregeln und Mindestabstände sind einzuhalten.
- Im Gebäude gilt weiterhin Maskenpflicht bis zur Umkleide.
- Sollte der Inzidenzwert an aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegen, muss für jede Übungsstunde ein tagesaktueller Negativtest vorhanden sein
Die Schwimmhallen bleiben Stand jetzt bis zu den Sommerferien geöffnet und gehen dann, wie leider in jedem Jahr in die Sommerpause. Nach Plan würden wir danach ab 6. September in eine neue Saison starten.
Fragen können Euch Eure zuständigen Übungsleiter beantworten oder Ihr kontaktiert uns per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de oder über unsere Facebook-Seite.
Es geht wieder los … zumindest an Land
Wie schon zuletzt berichtet, können wir an Land wieder mit dem Vereins- und Rehabilitationssport beginnen. Nachdem die gesetzliche Grundlage nun da ist, müssen noch ein paar organisatorische Vorarbeiten erledigen. Dann geht es aber wie folgt los:
- Der Rückensport im ISB Sporthort beginnt ab 14. Juni 2021.
- Der Rückensport in der Sporthalle des SFZ Chemnitz beginnt ebenso am 14. Juni 2021.
- Die Lungensportgruppe startet ab 17. Juni 2021 wieder in den Sportbetrieb.
Die Schwimmhallen sind aktuell weiterhin geschlossen. Es scheint sich aber abzuzeichen, dass mit der nächsten Überarbeitung der SächsCoronaSchVO ab 14. Juni vielleicht Besserung in Sicht ist.
7-Tage-Inzidenz unter 50
Seit gestern liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 50. Für den Sport bedeutet das, dass ab sofort (zumindest dem Papier nach) auch wieder Vereinssport in Sporthallen möglich ist. Aus Sicht des BFV betrifft das den Reha- und Vereinssport in der Sporthalle des SFZ, im ISB Sporthort und den Lungensport in der Turnhalle der Altchemnitzer Schule.
Aktuell sind wir dabei abzuklären, wann die entsprechenden Sportstätten tatsächlich für uns öffnen und welche Rahmenbedingungen wir ggf. noch in Bezug auf ein Hygienekonzept o.ä. erfüllen müssen.
Sofern die Inzidenz nicht 14 Tage am Stück auch unterhalb des Wertes von 35 liegt, ist in jedem Fall ein offizieller, tagesaktueller Corona-Test notwendig. Ausnahmen bestehen für bereits Geimpfte (Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.) und Genesene (nachweisbare Infektion nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate). Die „qualifizierte Selbstauskunft“ als Testnachweis gilt in Sachsen mittlerweile nicht mehr. Bitte habt Verständnis, dass wir und unsere Übungsleiter die Alternative „vor Ort testen unter Aufsicht“ nicht stemmen können und entsprechend nicht anbieten werden.
Sobald wir genaue Startdaten der einzelnen Sportgruppen haben, werden wir sie Euch hier mitteilen. Bis dahin gilt „Regeln beachten, gesund bleiben, aufeinander achtgeben und so die Inzidenz niedrig behalten“.
PS.: Die Schwimmhallen bleiben gemäß SächsCoronaSchVO §20 leider vorerst weiter geschlossen.
Licht am Ende des Tunnels?!
Ab morgen tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Mai 2021 in Kraft. In Verbindung mit den aktuell niedrigen Infektionszahlen der letzten Tage lässt die Verordnung für den Sport so etwas wie Licht am Ende des Tunnels auftauchen.
Die erste magische Schwelle einer durchgängigen Inzidenz <100 an 7 Tagen ist bereits gemeistert und lässt reinem Rehabilitationssport an Land zumindest dem Papier nach schon zu. Die Schwelle einer durchgängigen Inzidenz von <50 an 7 Tagen, die auch normalen Vereinssport an Land wieder ermöglichen würde, könnte am Dienstag theoretisch überschritten werden. Natürlich können wir nur dort starten, wo auch die von uns genutzten Sportstätten wieder für uns öffnen. Sobald wir hier klare Informationen für Euch haben, wann wir wo wieder gemeinsam Sport treiben können, werden wir sie hier veröffentlichen.
Trotz aller positiver Nachrichten an Land, gibt es für den Wassersport aktuell noch keine greifbare Perspektive. Bis zur nächsten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 14. Juni bleiben die Schwimmhallen für den normalen Vereins- und Rehasport nach jetzigem Stand noch geschlossen. Wir hoffen aber, dass bis dahin die Infektionszahlen weiterhin so niedrig bleiben und entsprechend auch die Schwimmbäder wieder öffnen dürfen.
Unabhängig vom „wann“ werden wir uns aber Stand heute damit anfreunden müssen als Übungsleiter und Sportler einen tagesaktuellen Test vorweisen zu können. Gemäß den Informationen der Stadt Chemnitz sind hiervon jedoch Genesene und Geimpfte ausgenommen. Wer eine Corona-Infektion überstanden hat und einen entsprechenden positiven PCR-Labortest nachweisen kann, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist, gilt als genesen. Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben, in der Regel also 14 Tage nach der zweiten Impfung. Eigentlich ein guter Grund, neben vielen anderen, sich impfen zu lassen.
Wie es auch weitergeht, wir bleiben am Ball und werden Euch informieren, sobald wir neue Informationen haben. Bis dahin bitten wir alle sich weiter umsichtig zu benehmen, so dass die Inzidenen weiterhin sinken.