Silvester ist geschafft und wir hoffen, dass alle unsere Sportler im Vereins- und Rehabilitationssport den Jahresübergang gut überstanden haben. Das Jahr 2023 bringt bekanntlich mit einer erneuerten Vereinssatzung und auch der neuen Beitragsordnung einige Änderungen mit sich, auf die wir noch einmal hinweisen wollen.
Zu den Änderungen der Beitragsart und -höhe hatten wir ja bereits im November all unsere Mitglieder schriftlich informiert. Neu ist ja die Teilung des Beitrages in Grund- und Sportbeitrag und die damit geschaffene Möglichkeit, auf nicht durch den Verein verschuldete Schließzeiten, wie zuletzt zur Corona-Pandemie, mit Beitragsminderungen reagieren zu kölnnen. Auch neu ist die Möglichkeit, als Vereinsmitglied die eigene Beitragslast mit Hilfe einer Verordnung für Rehabilitationssport zu mindern – denn Rehasport und Mitgliedschaft im Sportverein ist die optimale Kombination, auch aus Sicht der Krankenkassen.
Hinweisen möchten wir im Rahmen des anstehenden Beitragslaufs im Februar noch einmal auf die Möglichkeit den Sportbeitrag im Sinne der Härtfallregelung zu mindern. Um auch finanziell Schwächeren den Sport im Verein zu ermöglichen kann der Beitrag auf Antrag, z.B. bei Bezug von Grundsicherung, gemindert werden. Entsprechende Antragsformulare finden sich auf unserer Homepage.
Dass wir auch auf das Feedback unserer Mitglieder hören, zeigt sich u.a. darin, dass wir die Beitragsordnung noch einmal etwas nachjustiert haben und nun auch bereit laufende Verordnungen im Beitragslauf 2023 berücksichtigen werden. Auch werden wir ab 2024 den Sportbeitrag wieder als Monatsbeitrag per Lastschrift einziehen, damit unsere Mitglieder finanziell besser planen können.
Solltet Ihr noch Fragen zu den Neuerungen haben, dann kontaktiert uns jederzeit. Ansonsten wünschen wir uns allen ein sportliches und gesundes Jahr 2023!