Freiheit ohne Leichtsinn – neue SächsCoronaSchVO ab 3. April

Symbolbild Masken und CoronatestAb dem heutigen 3. April 2022 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Mit ihr gehen weitreichende Lockerungen im Umgang mit dem Corona-Virus einher, so auch im Sportbereich. Auch für unsere Sportgruppen an Land und im Wasser bringen die neuen Regelungen Vereinfachungen mit sich – die Maskenpflicht entfällt ebenso wie die Zugangsbeschränkungen durch Test oder Nachweis des Impf- und Genesenenstatus.

Nichtsdestotrotz ist die Pandemie noch nicht vollständig überwunden, noch ist das Corona-Virus völlig harmlos. In diesem Sinne bitten wir Euch ab kommende Woche folgende Dinge im Sinne Eurer und unserer Gesundheit zu beachten:

Es besteht lt. SächsCoronaSchVO keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer FFP2-Maske. Das hindert uns und auch Euch aber nicht daran, mindestens überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5m unterschritten wird, eine Maske zu tragen. Die Maske schützt einerseits Euch, andererseits auch Eure Umgebung.

  • Wir empfehlen ausdrücklich das Tragen einer Maske!

Es besteht lt. SächsCoronaSchVO keine Zugangsbeschränkung mehr bei der Teilnahme am Sport. Das hindert uns und auch Euch aber nicht, regelmäßig einen Test auf das Corona-Virus durchzuführen. Wenn möglich testet Euch, auch wenn keine Verpflichtung vorliegt. Die aktuelle Testverordnung des Bundes sieht den kostenfreien Bürgertest noch bis mindestens 30. Juni 2022 vor – nutzt diese Möglichkeit, um Euch, Eure Mitsportler und auch uns als Übungsleiter zu schützen.

  • Wir empfehlen ausdrücklich einen regelmäßigen Test auf das Corona-Virus!

Die Regelungen der SächsCoronaSchVO bilden die Basis des Sporttreibens der nächsten Zeit. Es kann aber natürlich vorkommen, dass Regelungen durch die Betreiber der jeweiligen Sportstätten schärfer gefasst werden. Achtet deswegen bitte immer auf die Beschilderung in den Sportstätten, sowie die Informationen Eurer Übungsleiter.

Beachtet bitte, dass wir auch mit dem weiterestgehenden Entfall der Beschränkungen Seitens des Gesetzgebers, weiterhin im Sinne der Infektionsvorsorgen folgende Regelungen beibehalten:

  • Das Sporttreiben erfolgt in festen Gruppen, zu festen Zeiten. Das Springen zwischen verschiedenen Gruppen ist nicht vorgesehen.
  • Unsere Übungsleiter erfassen die Anwesenheit vor Betreten der Umleide. Seit also bitte pünktlich.
  • Meldet Euch rechtzeitig ab, wenn Ihr planbar einmal nicht kommen könnt.

Zurück zu 3G im Sport

3G: geimpft, genesen, getestet by pixabay.com Mit Inkrafttreten der letzten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 4. März 2022 haben endlich auch wieder Erleichterungen für den Sport Einzug gehalten.

Ab sofort gilt in den Sportstätten wieder die 3G-Regelung. Teilnehmen an unseren Sportangeboten kann also wieder jeder, der einen

  • Impfnachweis (wobei seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen) oder einen
  • Genesenennachweis (dessen nachweisbarer PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt) oder einen
  • Testnachweis (der im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes oder durch einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus
    Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde
    )

vorweisen kann. Wenngleich wir die Informationen zum Impfstatus bei uns vermerken, solltet Ihr die entsprechenden Impfnachweise trotzdem stets mit Euch führen.

Unabhängig der 3G-Regelung gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis zur Umkleide bzw. den Sanitärbereich und die Pflicht zum gruppenweisen Betreten und Verlassen der Sportstätte bzw. deren Umkleiden nach Anweisung des zuständigen Übungsleiters.

Sport frei … mit 2Gplus-Regel

Symbolbild 2GplusAm gestrigen Mittwoch hat Sachsens Regierung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind vor allem auch Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen, so auch im Sport.

Damit kann der Sport, unter Beachtung der 2Gplus-Regelung und Kontaktverfolgung, endlich wieder annähernd normal stattfinden. Für den BFV bedeutet das in jedem Fall, dass ab kommende Woche endlich auch Vereinsmitglieder wieder an unseren Sportangeboten teilnehmen dürfen. Aktuell waren unsere Angebote aufgrund der bisherigen Verordnung ja allein auf auf wenige Sportler mit Rehabilitationssport auf Verordnung und Kinder- und Jugendsport begrenzt. Wir freuen uns endlich wieder „fast“ alle unser Mitglieder begrüßen zu dürfen.

Ab kommende Woche werden wir also mit unseren Sportgruppen an Land (Rücken- und Lungensport) sowie im Wasser (Schwimmen und Wassergymnastik) so weitermachen, wie wir Mitte November des vergangenen Jahres aufhören mussten, in den zu dieser Zeit geltenden Zeiten und Gruppenzusammensetzungen. Die zwischenzeitlich vollzogenen Zusammenlegungen von Sportgruppen in der Schwimmhalle „Am Südring“ und die teils veränderten Zeiten für einige Rehabiliatationssportler im Stadtbad sind damit hinfällig.

Entsprechend der SächsCoronaNotVO und der daran angepassten Regelungen und Hygienekonzepte der Stadt Chemnitz, als Betreiber der meisten von uns genutzten Sportstätten, gilt für den Vereinssport in Sachen Zugang die 2Gplus-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bis zur Umkleide.

Zugang zur Sportstätte erhalten:

  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + negativer Test
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + Booster
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + genesen trotz Impfung (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate)
  • vollständig genesene Personen (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate) + negativer Test
  • Personen ohne Impfempfehlung (ärztliche Bescheinigung) + negativer Test
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß SächsCoronaNotVO §13 (3)
  • im Rehabilitationssport mit Verordnung gilt gemäß SächsCoronaNotVO §13 (4) die 3G-Regelung

Bitte habt Eure entsprechenden Nachweise immer griffbereit und zeigt diese unaufgefordert unseren Übungsleitern vor. Informiert unser Übungsleiter bitte auch über Änderungen, wenn Ihr z.B. eine Boosterimpfung erhalten habt, damit wir dies vermerken können.

 

Wie weiter in 2022?

Symbolbild 2022Zuerst einmal möchten wir allen ein gesundes neues Jahr 2022 wünschen. Hoffen wir, dass unser aller Neujahrswunsch, bald wieder gemeinsam und vor allem ganz normal Sport treiben zu können, in Erfüllung geht.

Bis es soweit ist, müssen wir uns aber vorerst noch den geltenden Regelungen unterwerfen und gemeinsam versuchen der Pandemie entgegen zu wirken – durch Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln und nicht zuletzt durch impfen.

Bzgl. unserer Sportangebote gilt für uns bis 9. Januar 2022 erst einmal weiter die aktuelle Corona-Notfallverordnung. Sie beschränkt uns noch auf den Sport mit Kindern und reinen Rehabilitationssport. Für diese beiden Gruppen wird es ab 3. Januar wie im vergangenen Jahr weiter gehen. In der SH “Am Südring” werden dabei die Rehabilitationssportgruppen Wassergymnastik Di 20 Uhr, Mi 16 und 17 Uhr weiterhin auf eine Gruppe Mittwoch 17 Uhr zusammengelegt. Im Stadtbad entfällt Donnerstags die Zeit von 18-19 Uhr.

Reiner Vereinssport kann derzeit noch nicht wieder stattfinden. Wir hoffen auf Änderungen in der nächsten Corona-Schutzverordnung. Derzeit liegen uns dazu aber noch keine Informationen vor.

Stadtbad 25m-Halle schließt vorzeitig

Symbolbild Schließzeit Stadtbad Die kleine Halle des Stadtbads geht zum Jahreswechsel aufgrund von eingeschobenen Baumaßnahmen in die vorzeitige Schließzeit. Folglich müssen die letzten Übungsstunden des Jahres

  • im Kinderschwimmen (Dienstags und Donnerstags) sowie
  • im Rehabilitationssport Schwimmen/Wassergymnastik (Dienstags und Donnerstags)

in der 25m-Halle bis Jahresende ersatzlos ausfallen.

Nach jetzigem Stand sollte die Halle ab Januar wieder zur Verfügung stehen. Inwieweit sie dann in Bezug auf die dann geltenden Corona-Regeln für uns nutzbar sein wird, steht noch auf einem anderen Blatt. Wir bitten um Verständnis.

Achtung: SächsCoronaNotVO ab 22.11.2021

Symbolbild "Schwimmen verboten"Am kommenden Montag tritt die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 des Freistaats Sachsen in Kraft. Die neue Verordnung soll aktuell bis 12. Dezember 2021 Gültigkeit haben und bringt noch einmal tiefe Einschnitte für den Sport mit sich. Wie sich das genau auf den BFV Ascota auswirkt, klären wir gerade noch im Detail ab.

Derzeit liegt uns erst einmal der Gesetzestext vor. Nach § 13 (1) der SächsCoronaNotVO wird dem entsprechend die „Öffnung von … Einrichtungen des Sportbetriebsuntersagt sein, ebenso wie nach §11 (3) die „Öffnung von Bädern„. Diese Regelung bringt den Vereinssport, bis auf wenige Ausnahmen, quasi wieder zum Erliegen.

Noch erlaubt sein wird nach §13 (3) der Verordnung Sport „für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres„. Auch soll die „Öffnung von Bädern und Saunen aller Art ist für rehabilitations- und medizinische Zwecke“ erlaubt sein, sowie Sport für „für medizinisch notwendige Behandlungen„. Bei Verfügbarkeit der Sportstätten kann also zumindest der Sport mit Kindern und der Rehabilitationssport auf Verordnung fortgesetzt werden. Wir hoffen am Montag noch eine Stellungnahme unseres Dachverbands, dem Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V., in Bezug auf Rehasport, vor allem an Land, zu erhalten. Ob uns alle Sportstätten jedoch zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung stehen, ist noch offen und befindet sich in Klärung. Eine erste Rückmeldung der Stadt Chemnitz in Bezug auf die kommunalen Bäder liegt uns aber bereits vor.

Wie Ihr seht, geht mit der SächsCoronaNotVO noch viel Unsicherheit einher. Derzeit können wir Euch noch nicht überall im Detail sagen, was noch möglich sein wird. Aktuell stellt es sich aber wie folgt dar.

Entfallen werden bis 12. Dezember in jedem Fall:

  • Wassergymastik als Vereinssport
  • Schwimmen als Vereinssport für alle älter als 16 Jahre
  • Rückensport als Vereinssport

Möglich sein werden aller Voraussicht nach:

  • Wassergymnastik als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
    → SH Sportforum: zu den gewohnten Zeiten
    → SH Gablenz: zu den gewohnten Zeiten
    → SH Stadtbad: Zeiten werden konsolidiert, bitte Rücksprache mit Frau Sommer nehmen
    → SH Südring: zu den gewohnten Zeiten
  • Schwimmen für Kinder bis 16 Jahre
    → Stadtbad Di/Do zu den gewohnten Zeiten
  • Schwimmen als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
    → Stadtbad: zu den gewohnten Zeiten, außer Do 18-19 Uhr

Ggf. möglich sein könnte in Abhängigkeit der Sportstätte und der Frage, ob Rehasport an Land eine „medizinisch notwendige Behandlung“ darstellt:

  • Rückensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
  • Lungensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung

Wir danken Euch für Euer Verständnis. Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de oder über unsere Facebook-Seite.

Corona-Überlastungsstufe in Sachsen erreicht: Ab Freitag gilt 2G

2G: geimpft oder genesen by pixabay.comWer die Medien verfolgt, hat mitbekommen, dass der Freistaat Sachsen mit dem heutigen Tag offiziell die Überlastungsstufe nach der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung erreicht hat. In Konsequenz treten damit am Freitag noch einmal strengere Regeln in Kraft, die auch den Sport betreffen. Da die Landesregierung Sachsens plant, ab Freitag ebenfalls eine neue Corona-Schutzverordnung zu erarbeiten, können sich nachfolgende Regeln noch ändern.

Aktuell bedeuten die verschäften Regeln im Vereinssport für uns jedoch, dass ab Freitag ausschließlich Personen Zugang zu den Sportstätten erhalten werden,

  • die einen Impf- oder Genesenennachweis gemäß SächsCoronaSchVO vorlegen können
  • für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt (Testnachweis erforderlich)
  • die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Testnachweis erforderlich oder Schülerausweis sofern Schulpflicht vorliegt)
  • Rehabilitationssportler mit ärztlicher Verordnung (Testnachweis erforderlich)

2G, 3G oder etwas dazwischen …

2G: geimpft oder genesen by pixabay.comDie Rechtslage wird leider nicht übersichtlicher und für uns als Verein bzw. auch Euch als Sportler nicht leichter.

Mittlerweile hat sich herauskristallisiert, dass gemäß des Hygienekonzepts für die Sportstätten der Stadt Chemnitz offiziell die 3G-Regelung Anwendung im Sport finden kann. Da wir uns aber derzeit in der „Vorwarnstufe gemäß § 8 SächsCoronaSchVO“ befinden, greift „die Kontaktbeschränkung pro Sportgruppe im Innen- und Außenbereich“. Hierbei sind nur maximal 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände erlaubt, jedoch werden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und geimpfte/genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Für uns als Verein ergibt sich nun das Problem, dafür Sorge tragen zu müssen, dass maximal 10 getestete Personen ohne Schutz durch Impfung oder Genesung je Sportgruppe vor Ort sind. Wie wir dies in der Praxis umsetzen, wird sich von Sportgruppe zu Sportgruppe unterscheiden und durch den zuständigen Übungsleiter verantwortet – er allein hat auch das Recht für seine Sportgruppe 2G festzulegen, wenn der organisatische Aufwand nicht beherrschbar ist.

Wir hoffen auf Euer Verständnis für diese Regelung.

Neue Verordnung bedeutet 2G

2G: geimpft oder genesen by pixabay.com Seit heutigen Montag, den 8. Novembver 2021, gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen. Da wir uns gemäß § 2 Absatz 4 der Verordnung derzeit in der Vorwarnstufe befinden, reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch. Der Impf- oder Genesenennachweis kann laut Verordnung nur durch einen Testnachweis ersetzt werden, für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde.

Was das genau für den Sport bedeutet, ist aktuell leider noch etwas unklar. In §8 der SächsCoronaSchVO heißt es: „Während der Geltung der Vorwarnstufe … besteht die Pflicht zur Vorlage eines lmpf- oder Genesenennachweises … für … den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich …„, was in der Praxis 2G bedeutet. Gemäß der Internetseite der Stadt Chemnitz ist jedoch Stand heute von „bei Sport im Innenbereich Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel)“ zu lesen. Ob ggf. hier die Seiten der Stadt nur noch nicht nachgezogen wurden, ist noch unklar.

Aktuell sind wir in Klärung, wie wir als Sport mit den neuen Regelungen umgehen sollen und was diese für den Freizeit- und auch Rehabilitationssport bedeuten. Dazu hoffen wir auch auf klare Aussagen unserer Dachverbände – Stadtsportbund Chemnitz, Landessportbund Sachsen und Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband.

Solange klarere Aussagen fehlen, werden wir das 2G Modell vorerst konsequent anwenden. Das heißt, Zugang zu unseren Sportgruppen besteht derzeit nur für

  • nachweisbar geimpfte Sportler (mindestens 14 Tage seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung)
  • nachweisbar genesene Sportler (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis)
  • nachweisbar getestete Sportler, die das 16 Lebensjahr noch nicht überschritten haben oder denen eine Impfung nicht möglich ist und dies entsprechend ärztlich attestiert wurde
  • Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen (Nachweis über Schülerausweis)

Wir bitten alle Sportler, die ggf. derzeit nicht teilnehmen können, um Verständnis, dass wir uns als Verein hier rechtssicher positionieren müssen.

Sieben-Tage-Inzidenz >35 heißt 3G #2

Ab morgen tritt, wie bereits gestern gemeldet, die 3G-Regel in den Sport- und Sporthallen der Stadt in Kraft. Habt entsprechend bitte immer Eure Nachweise als Geimpfter/Genesener bzw. ein aktuelles Testergebnis dabei. Es kann stichprobenartig zu Kontrollen durch das Hallenpersonal im Namen des Objektbetreibers, der Stadt Chemnitz, kommen.

Sieben-Tage-Inzidenz >35 heißt 3G

3G: geimpft, genesen, getestet

Auf der Internetseite der Stadt Chemnitz wird aktuell darauf hingewiesen, dass „Am Donnerstag, 30. September … in Chemnitz die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 überschritten“ wurde. „Sollte dies an den kommenden vier Tagen auch der Fall sein, treten ab Mittwoch, 6. Oktober die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für eine Inzidenz über 35 in Kraft„.

Was heißt das nun für den Sport? Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz bis kommenden Dienstag über einem Wert von 35, so erhalten ab Mittwoch nur noch Sportler mit einem Nachweis als geimpft, genesen oder getestet (3G-Modell) Zugang zu den Sportstätten. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schulpflicht regelmäßigen Tests unterliegen.

Haltet also bitte am Einlass zur Sportstätt, wenn Eurer Übungsleiter Eure Anwesenheit dokumentiert, auch Euren entsprechenden Nachweis mit bereit.

Es geht wieder los … Saison 2021/2022

Stadtbad 25m-HalleDie Ferien neigen sich dem Ende und die neue Sport- und Schwimmbadsaison steht winkend vor der Tür. Ab kommenden Montag, den 6. September, können wir endlich wieder mit unseren verschiedenen Sportgruppen, egal ob Lungen- oder Rückensport an Land oder Schwimmen und Wasserymnastik im kühlen Nass, starten. Lange haben wir und bestimmt auch Ihr darauf gewartet.

Leider lässt uns die Corona-Pandemie aber auch in der neuen Saison noch nicht ganz in Ruhe. Erwartungsgemäß gibt es durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung immer noch Einschränkungen und Auflagen, an die wir uns alle halten müssen. Manches ist etwas einfacher geworden als vor der Sommerpause, einiges begleitet uns aber auch weiterhin. Alles was für das Sporttreiben bei uns wichtig ist, könnt Ihr auf unserer Seite zum Corona-Sportbetrieb nachlesen.

Kurz gesagt kann es erst einmal so weiter gehen, wie wir vor der Pause aufgehört haben – selbe Zeit, selber Ort, selbe Sportgruppe wie zuvor. Wir freuen uns auf Euch!

Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de und haltet unsere Homepage und Facebook-Seite stets im Auge.

IDM Schwimmen Berlin, Tag 4/4

Nico Clemens IDM 2021 200LMit etwas Verspätung möchten wir natürlich auch noch die Eindrücke des 4. und damit letzten Tages der Internationalen Deutschen Meisterschaften im Para-Schwimmen nachliefern.

Am Ende des letzten Vorlaufabschnitts der IDM konnte Nico über seine 200m Lagen und 50m Schmetterling noch einmal mit guten Zeiten glänzen.
Basierend auf dem Corona bedingten Trainingsstand war ja von Finalen nur zu träumen. Entsprechend war damit für den BFV an dieser Stelle das Ende dieses international besetzten Wettkampfs mit vielen Nationen und einigen Weltstars des Para-Schwimmen erreicht.

Die Corona Zeit war für ein leistungssportliches Training alles andere als geeignet. Trotz der zumindest grundlegenden Trainingsoptionen für Kadersportler in der Stadt Chemnitz, stand das mögliche Pensum in keinem Verhältnis zur Zeit vor Corona. Dass keine Bestzeiten an diesem Wochenende herauskommen konnten, wurde entsprechend auch erwartet (auch wenn man natürlich immer etwas hofft). Zudem war die IDM für Nico der seit langem wieder erste richtige Wettkampf.

Verein und Trainerin sind mit den Endergebnissen unter diesen Voraussetzungen auf jeden Fall zufrieden. Nico hat alles aus sich heraus geholt und das ist in der derzeitigen Lage das Wichtigste. Wir hoffen nun, dass ein Abflauen der Pandemie auch wieder kontinuierliches Training ermöglicht und wir in der neuen Saison wieder gezielt Leistung zeigen können. IDM, wir kommen auf jeden Fall im nächsten Jahr wieder!

Wie es mit dem Thema internationale Klassifizierung für Nico nun weiter geht, ist aktuell offen. Aufgrund eines vorgeschriebenen „Reviews“ in 2021 hätte Nico in diesem Jahr zwingend neu klassifiziert werden müssen. Für ihn war dies mit der Chance verbunden, ggf. auch wieder in die für in bessere Startklasse 8 zu kommen. Daraus wurde jedoch bisher nichts und weitere Termine für internationale Klassifizierungen sind derzeit nicht absehbar.

Wenngleich zur IDM gleich zwei Teams von internationalen Klassifizierern im Akkord Aktive aus einer Vielzahl von Ländern begutachtet haben, waren für Deutschland selbst leider nur eine Hand voll Termine vorgesehen. Diese wurden dann vorrangig für potentielle Tokyo-Teilnehmer verwendet, was nachvollziehbar ist.

Junge Sportler wie Nico sind nun wieder im Nachteil. Er (und einige andere Sportler mit Klassifizierungsnotwendigkeit) müssen nun erneut für sich eine Perspektive finden, die den bisherigen Aufwand rechtfertigt und für neuen Trainingsaufwand motiviert.

Auf die Plätze, fertig, los …

Symbolbild StadtbadSeit heute ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 10. Juni 2021 in Kraft und ermöglicht nun definitiv die Öffnung der Schwimmhallen. So lange die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin unter 50 liegt, steht also dem gemeinsamen Sport treiben im Wasser endlich nichts mehr im Wege. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz wie derzeit den Wert von 35, so entfällt auch die ansonsten gültige Pflicht zum Nachweis eines tagesaktuellen Tests. Also auf die Plätze, fertig, los …

Trotz aller neuen Freiheiten, sollte aber nicht gleich der Gedanke aufkommen, die Pandemie sei schon vorbei und Geschichte. Achtet bitte auch bei aller Freude über das Wiedersehen am Beckenrand weiterhin auf den Mindestabstand und die Hygieneregeln, vor allem in den Umkleiden und den Wartebereichen. In den Sportstätten ist derzeit mindestens bis zur Umkleide noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Die EInhaltung der Regeln und aufgestellten Hygienekonzepte kann auch durch Betreiber, Ordnungs- oder Gesundheitsamt kontrolliert werden und niemand will durch Unachtsamkeit die neuen Freiheiten wieder einbüßen.

Bei Fragen werft bitte zuerst einen Blick auf die Seite zum Corona-Sportbetrieb unserer Homepage. Ansonsten könnt Ihr uns auch gern kontaktieren.