Auf der Internetseite der Stadt Chemnitz wird aktuell darauf hingewiesen, dass „Am Donnerstag, 30. September … in Chemnitz die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 überschritten“ wurde. „Sollte dies an den kommenden vier Tagen auch der Fall sein, treten ab Mittwoch, 6. Oktober die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für eine Inzidenz über 35 in Kraft„.
Was heißt das nun für den Sport? Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz bis kommenden Dienstag über einem Wert von 35, so erhalten ab Mittwoch nur noch Sportler mit einem Nachweis als geimpft, genesen oder getestet (3G-Modell) Zugang zu den Sportstätten. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schulpflicht regelmäßigen Tests unterliegen.
Haltet also bitte am Einlass zur Sportstätt, wenn Eurer Übungsleiter Eure Anwesenheit dokumentiert, auch Euren entsprechenden Nachweis mit bereit.