Änderung der Sportstätte für Rücken- und Lungensport ab 1.10.2022

Symbolbild AchtungUnsere Rücken- und Lungensportgruppen fanden bisher in der Sporthalle des SFZ Chemnitz statt. Leider hat sich das SFZ aufgrund der aktuellen Lage dazu entschlossen die Nutzungsentgelte ab 1.10.2022 massiv anzuheben. Für den BFV würde dies einer Versiebenfachung der Kosten gleich kommen, die wir als Sportverein in keinster Weise stemmen können. In Folge werden wir ab Oktober die Sportstätte verlassen und mit unseren Gruppen zu neuen Tagen und Zeiten in die Sporthalle der Flemming Grundschule umziehen. Die neue Sportstätte befindet unweit der alten.

Neue Zeiten Rückensport ab 1.10.2022:

  • Sporthalle der Emanuel-Gottlieb-Flemming Grundschule
    Albert-Schweitzer-Straße 61
    09116 Chemnitz
  • Donnerstags, 15:00 – 16:00 Uhr, Übungsstunde Vereinsmitglieder
  • Donnerstags, 16:00 – 17:00 Uhr, Übungsstunde Rehasport mit Verordnung

Neue Zeiten Lungensport ab 1.10.2022:

  • Sporthalle der Emanuel-Gottlieb-Flemming Grundschule
    Albert-Schweitzer-Straße 61
    09116 Chemnitz
  • Donnerstags, 17:00 – 18:00 Uhr, Übungsstunde Rehasport mit Verordnung

Screenshot Themenstadtplan www.chemnitz.de

Wir bedauern, die Sporthalle des SFZ nach einer so langen Zeit verlassen zu müssen. In Anbetracht der immensen Kostensteigerung bleibt uns aber leider keine andere Möglichkeit. Wir danken dem Sportamt, welches uns noch kurzfristig Zeiten in der Sporthalle der Flemming Grundschule bereitstellen konnte.

Vereins-/Rehasport in der Turnhalle des SFZ vorerst ausgesetzt #2

Hotti beim ISB-SporthortWie am Wochenende berichtet, steht uns die Turnhalle des SFZ leider aktuell aufgrund der Ukraine-Krise nicht zu Verfügung. Für den Lungensport wurde mittlerweile eine Ausweich-Lösung gefunden, für den Rückensport leider noch nicht.

Die Rehasportgruppe des Lungensports kann als Übergangslösung ab dieser Woche jeden Donnerstag um 17 Uhr in die Sporthalle des ISB Sporthorts auf der Max-Türpe-Straße 40 in 09122 Chemnitz ausweichen. Am einfachsten ist der Sporthort aus Richtung Stollberger Straße anzufahren. Stadtauswärts wird in Höhe des Hornbach Baumarktes links in die Markersdorfer Straße abgebogen, danach in Höhe des Netto Markes rechts in die Max-Türpe-Straße. Der ISB Sporthort ist dann gut sichtbar. Herr Lauch als Übungsleiter steht Euch als Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Zurück zu 3G im Sport

3G: geimpft, genesen, getestet by pixabay.com Mit Inkrafttreten der letzten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 4. März 2022 haben endlich auch wieder Erleichterungen für den Sport Einzug gehalten.

Ab sofort gilt in den Sportstätten wieder die 3G-Regelung. Teilnehmen an unseren Sportangeboten kann also wieder jeder, der einen

  • Impfnachweis (wobei seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen) oder einen
  • Genesenennachweis (dessen nachweisbarer PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt) oder einen
  • Testnachweis (der im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes oder durch einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus
    Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde
    )

vorweisen kann. Wenngleich wir die Informationen zum Impfstatus bei uns vermerken, solltet Ihr die entsprechenden Impfnachweise trotzdem stets mit Euch führen.

Unabhängig der 3G-Regelung gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis zur Umkleide bzw. den Sanitärbereich und die Pflicht zum gruppenweisen Betreten und Verlassen der Sportstätte bzw. deren Umkleiden nach Anweisung des zuständigen Übungsleiters.

Rücken- und Lungenssport entfällt in KW 8

Symbolbild Reinigungsarbeiten by pixabay.comIn der kommenden Woche finden in der Turnhalle des SFZ Chemnitz Reinigungsarbeiten statt. In dieser Zeit kann die Halle leider nicht durch uns genutzt werden. In Folge müssen unsere Vereins- und Rehabilitationssportgruppen des Rückensports am Montag, den 21. Februar, und die auch die Lungensportgruppe am Donnerstag, den 24. Februar, leider entfallen. Bitte informiert Euch innerhalb der Sportgruppen auch untereinander darüber.

Sport frei … mit 2Gplus-Regel

Symbolbild 2GplusAm gestrigen Mittwoch hat Sachsens Regierung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind vor allem auch Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen, so auch im Sport.

Damit kann der Sport, unter Beachtung der 2Gplus-Regelung und Kontaktverfolgung, endlich wieder annähernd normal stattfinden. Für den BFV bedeutet das in jedem Fall, dass ab kommende Woche endlich auch Vereinsmitglieder wieder an unseren Sportangeboten teilnehmen dürfen. Aktuell waren unsere Angebote aufgrund der bisherigen Verordnung ja allein auf auf wenige Sportler mit Rehabilitationssport auf Verordnung und Kinder- und Jugendsport begrenzt. Wir freuen uns endlich wieder „fast“ alle unser Mitglieder begrüßen zu dürfen.

Ab kommende Woche werden wir also mit unseren Sportgruppen an Land (Rücken- und Lungensport) sowie im Wasser (Schwimmen und Wassergymnastik) so weitermachen, wie wir Mitte November des vergangenen Jahres aufhören mussten, in den zu dieser Zeit geltenden Zeiten und Gruppenzusammensetzungen. Die zwischenzeitlich vollzogenen Zusammenlegungen von Sportgruppen in der Schwimmhalle „Am Südring“ und die teils veränderten Zeiten für einige Rehabiliatationssportler im Stadtbad sind damit hinfällig.

Entsprechend der SächsCoronaNotVO und der daran angepassten Regelungen und Hygienekonzepte der Stadt Chemnitz, als Betreiber der meisten von uns genutzten Sportstätten, gilt für den Vereinssport in Sachen Zugang die 2Gplus-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bis zur Umkleide.

Zugang zur Sportstätte erhalten:

  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + negativer Test
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + Booster
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + genesen trotz Impfung (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate)
  • vollständig genesene Personen (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate) + negativer Test
  • Personen ohne Impfempfehlung (ärztliche Bescheinigung) + negativer Test
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß SächsCoronaNotVO §13 (3)
  • im Rehabilitationssport mit Verordnung gilt gemäß SächsCoronaNotVO §13 (4) die 3G-Regelung

Bitte habt Eure entsprechenden Nachweise immer griffbereit und zeigt diese unaufgefordert unseren Übungsleitern vor. Informiert unser Übungsleiter bitte auch über Änderungen, wenn Ihr z.B. eine Boosterimpfung erhalten habt, damit wir dies vermerken können.

 

Wie weiter in 2022?

Symbolbild 2022Zuerst einmal möchten wir allen ein gesundes neues Jahr 2022 wünschen. Hoffen wir, dass unser aller Neujahrswunsch, bald wieder gemeinsam und vor allem ganz normal Sport treiben zu können, in Erfüllung geht.

Bis es soweit ist, müssen wir uns aber vorerst noch den geltenden Regelungen unterwerfen und gemeinsam versuchen der Pandemie entgegen zu wirken – durch Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln und nicht zuletzt durch impfen.

Bzgl. unserer Sportangebote gilt für uns bis 9. Januar 2022 erst einmal weiter die aktuelle Corona-Notfallverordnung. Sie beschränkt uns noch auf den Sport mit Kindern und reinen Rehabilitationssport. Für diese beiden Gruppen wird es ab 3. Januar wie im vergangenen Jahr weiter gehen. In der SH “Am Südring” werden dabei die Rehabilitationssportgruppen Wassergymnastik Di 20 Uhr, Mi 16 und 17 Uhr weiterhin auf eine Gruppe Mittwoch 17 Uhr zusammengelegt. Im Stadtbad entfällt Donnerstags die Zeit von 18-19 Uhr.

Reiner Vereinssport kann derzeit noch nicht wieder stattfinden. Wir hoffen auf Änderungen in der nächsten Corona-Schutzverordnung. Derzeit liegen uns dazu aber noch keine Informationen vor.

2G, 3G oder etwas dazwischen …

2G: geimpft oder genesen by pixabay.comDie Rechtslage wird leider nicht übersichtlicher und für uns als Verein bzw. auch Euch als Sportler nicht leichter.

Mittlerweile hat sich herauskristallisiert, dass gemäß des Hygienekonzepts für die Sportstätten der Stadt Chemnitz offiziell die 3G-Regelung Anwendung im Sport finden kann. Da wir uns aber derzeit in der „Vorwarnstufe gemäß § 8 SächsCoronaSchVO“ befinden, greift „die Kontaktbeschränkung pro Sportgruppe im Innen- und Außenbereich“. Hierbei sind nur maximal 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände erlaubt, jedoch werden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und geimpfte/genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Für uns als Verein ergibt sich nun das Problem, dafür Sorge tragen zu müssen, dass maximal 10 getestete Personen ohne Schutz durch Impfung oder Genesung je Sportgruppe vor Ort sind. Wie wir dies in der Praxis umsetzen, wird sich von Sportgruppe zu Sportgruppe unterscheiden und durch den zuständigen Übungsleiter verantwortet – er allein hat auch das Recht für seine Sportgruppe 2G festzulegen, wenn der organisatische Aufwand nicht beherrschbar ist.

Wir hoffen auf Euer Verständnis für diese Regelung.

Neue Verordnung bedeutet 2G

2G: geimpft oder genesen by pixabay.com Seit heutigen Montag, den 8. Novembver 2021, gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen. Da wir uns gemäß § 2 Absatz 4 der Verordnung derzeit in der Vorwarnstufe befinden, reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch. Der Impf- oder Genesenennachweis kann laut Verordnung nur durch einen Testnachweis ersetzt werden, für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde.

Was das genau für den Sport bedeutet, ist aktuell leider noch etwas unklar. In §8 der SächsCoronaSchVO heißt es: „Während der Geltung der Vorwarnstufe … besteht die Pflicht zur Vorlage eines lmpf- oder Genesenennachweises … für … den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich …„, was in der Praxis 2G bedeutet. Gemäß der Internetseite der Stadt Chemnitz ist jedoch Stand heute von „bei Sport im Innenbereich Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel)“ zu lesen. Ob ggf. hier die Seiten der Stadt nur noch nicht nachgezogen wurden, ist noch unklar.

Aktuell sind wir in Klärung, wie wir als Sport mit den neuen Regelungen umgehen sollen und was diese für den Freizeit- und auch Rehabilitationssport bedeuten. Dazu hoffen wir auch auf klare Aussagen unserer Dachverbände – Stadtsportbund Chemnitz, Landessportbund Sachsen und Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband.

Solange klarere Aussagen fehlen, werden wir das 2G Modell vorerst konsequent anwenden. Das heißt, Zugang zu unseren Sportgruppen besteht derzeit nur für

  • nachweisbar geimpfte Sportler (mindestens 14 Tage seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung)
  • nachweisbar genesene Sportler (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis)
  • nachweisbar getestete Sportler, die das 16 Lebensjahr noch nicht überschritten haben oder denen eine Impfung nicht möglich ist und dies entsprechend ärztlich attestiert wurde
  • Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen (Nachweis über Schülerausweis)

Wir bitten alle Sportler, die ggf. derzeit nicht teilnehmen können, um Verständnis, dass wir uns als Verein hier rechtssicher positionieren müssen.

Es geht wieder los … Saison 2021/2022

Stadtbad 25m-HalleDie Ferien neigen sich dem Ende und die neue Sport- und Schwimmbadsaison steht winkend vor der Tür. Ab kommenden Montag, den 6. September, können wir endlich wieder mit unseren verschiedenen Sportgruppen, egal ob Lungen- oder Rückensport an Land oder Schwimmen und Wasserymnastik im kühlen Nass, starten. Lange haben wir und bestimmt auch Ihr darauf gewartet.

Leider lässt uns die Corona-Pandemie aber auch in der neuen Saison noch nicht ganz in Ruhe. Erwartungsgemäß gibt es durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung immer noch Einschränkungen und Auflagen, an die wir uns alle halten müssen. Manches ist etwas einfacher geworden als vor der Sommerpause, einiges begleitet uns aber auch weiterhin. Alles was für das Sporttreiben bei uns wichtig ist, könnt Ihr auf unserer Seite zum Corona-Sportbetrieb nachlesen.

Kurz gesagt kann es erst einmal so weiter gehen, wie wir vor der Pause aufgehört haben – selbe Zeit, selber Ort, selbe Sportgruppe wie zuvor. Wir freuen uns auf Euch!

Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de und haltet unsere Homepage und Facebook-Seite stets im Auge.

Neue Sportstätte für den Lungensport

Symbolbild Lungensport by pixabay.comNachdem die Lungensportgruppe wegen der beginnenden Sanierung der bisherigen Sportstätte, die Sporthalle der Schule Altchemnitz, bereits vorzeitig in die Sommerpause starten musste, gibt es nun postivie Nachrichten.

Mit dem Beginn der neuen Saison zum Ende der Schulferien im September kann sich der Lungensport über einen neuen Standort freuen. Zukünftig wird der Rehabilitationssport zur Unterstützung der Therapie von Lungenerkrankungen in der Sporthalle des SFZ Chemnitz an der Flemmingstraße stattfinden. Über Einzelheiten zum Beginn wird der Übungsleiter rechtzeitig telefonisch informieren.

Info zum Lungensport

  • Symbolbild Lungensport by pixabay.comAufgrund des Beginns der Sanierung der Schule Altchemnitz findet die vorerst letzte Übungsstunde Lungensport am 1.7.2021, 15.30 Uhr statt. Wiederbeginn wird nach jetzigem Stand erst am 9.9.2021 sein. Einen ggf. möglichen neuen Standort und evtl. andere Änderungen geben wir hier rechtzeitig bekannt. Die aktuellen Teilnehmer werden zudem vom Übungsleiter telefonisch verständigt.