Auf ins neue Jahr 2023 …

Symbolbild Kalender 2023 by pixabay.com Silvester ist geschafft und wir hoffen, dass alle unsere Sportler im Vereins- und Rehabilitationssport den Jahresübergang gut überstanden haben. Das Jahr 2023 bringt bekanntlich mit einer erneuerten Vereinssatzung und auch der neuen Beitragsordnung einige Änderungen mit sich, auf die wir noch einmal hinweisen wollen.

Zu den Änderungen der Beitragsart und -höhe hatten wir ja bereits im November all unsere Mitglieder schriftlich informiert. Neu ist ja die Teilung des Beitrages in Grund- und Sportbeitrag und die damit geschaffene Möglichkeit, auf nicht durch den Verein verschuldete Schließzeiten, wie zuletzt zur Corona-Pandemie, mit Beitragsminderungen reagieren zu kölnnen. Auch neu ist die Möglichkeit, als Vereinsmitglied die eigene Beitragslast mit Hilfe einer Verordnung für Rehabilitationssport zu mindern – denn Rehasport und Mitgliedschaft im Sportverein ist die optimale Kombination, auch aus Sicht der Krankenkassen.

Hinweisen möchten wir im Rahmen des anstehenden Beitragslaufs im Februar noch einmal auf die Möglichkeit den Sportbeitrag im Sinne der Härtfallregelung zu mindern. Um auch finanziell Schwächeren den Sport im Verein zu ermöglichen kann der Beitrag auf Antrag, z.B. bei Bezug von Grundsicherung, gemindert werden. Entsprechende Antragsformulare finden sich auf unserer Homepage.

Dass wir auch auf das Feedback unserer Mitglieder hören, zeigt sich u.a. darin, dass wir die Beitragsordnung noch einmal etwas nachjustiert haben und nun auch bereit laufende Verordnungen im Beitragslauf 2023 berücksichtigen werden. Auch werden wir ab 2024 den Sportbeitrag wieder als Monatsbeitrag per Lastschrift einziehen, damit unsere Mitglieder finanziell besser planen können.

Solltet Ihr noch Fragen zu den Neuerungen haben, dann kontaktiert uns jederzeit. Ansonsten wünschen wir uns allen ein sportliches und gesundes Jahr 2023!

Änderung der Sportstätte für Rücken- und Lungensport ab 1.10.2022

Symbolbild AchtungUnsere Rücken- und Lungensportgruppen fanden bisher in der Sporthalle des SFZ Chemnitz statt. Leider hat sich das SFZ aufgrund der aktuellen Lage dazu entschlossen die Nutzungsentgelte ab 1.10.2022 massiv anzuheben. Für den BFV würde dies einer Versiebenfachung der Kosten gleich kommen, die wir als Sportverein in keinster Weise stemmen können. In Folge werden wir ab Oktober die Sportstätte verlassen und mit unseren Gruppen zu neuen Tagen und Zeiten in die Sporthalle der Flemming Grundschule umziehen. Die neue Sportstätte befindet unweit der alten.

Neue Zeiten Rückensport ab 1.10.2022:

  • Sporthalle der Emanuel-Gottlieb-Flemming Grundschule
    Albert-Schweitzer-Straße 61
    09116 Chemnitz
  • Donnerstags, 15:00 – 16:00 Uhr, Übungsstunde Vereinsmitglieder
  • Donnerstags, 16:00 – 17:00 Uhr, Übungsstunde Rehasport mit Verordnung

Neue Zeiten Lungensport ab 1.10.2022:

  • Sporthalle der Emanuel-Gottlieb-Flemming Grundschule
    Albert-Schweitzer-Straße 61
    09116 Chemnitz
  • Donnerstags, 17:00 – 18:00 Uhr, Übungsstunde Rehasport mit Verordnung

Screenshot Themenstadtplan www.chemnitz.de

Wir bedauern, die Sporthalle des SFZ nach einer so langen Zeit verlassen zu müssen. In Anbetracht der immensen Kostensteigerung bleibt uns aber leider keine andere Möglichkeit. Wir danken dem Sportamt, welches uns noch kurzfristig Zeiten in der Sporthalle der Flemming Grundschule bereitstellen konnte.

Rücken- und Lungenssport entfällt in KW 8

Symbolbild Reinigungsarbeiten by pixabay.comIn der kommenden Woche finden in der Turnhalle des SFZ Chemnitz Reinigungsarbeiten statt. In dieser Zeit kann die Halle leider nicht durch uns genutzt werden. In Folge müssen unsere Vereins- und Rehabilitationssportgruppen des Rückensports am Montag, den 21. Februar, und die auch die Lungensportgruppe am Donnerstag, den 24. Februar, leider entfallen. Bitte informiert Euch innerhalb der Sportgruppen auch untereinander darüber.

Sport frei … mit 2Gplus-Regel

Symbolbild 2GplusAm gestrigen Mittwoch hat Sachsens Regierung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind vor allem auch Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen, so auch im Sport.

Damit kann der Sport, unter Beachtung der 2Gplus-Regelung und Kontaktverfolgung, endlich wieder annähernd normal stattfinden. Für den BFV bedeutet das in jedem Fall, dass ab kommende Woche endlich auch Vereinsmitglieder wieder an unseren Sportangeboten teilnehmen dürfen. Aktuell waren unsere Angebote aufgrund der bisherigen Verordnung ja allein auf auf wenige Sportler mit Rehabilitationssport auf Verordnung und Kinder- und Jugendsport begrenzt. Wir freuen uns endlich wieder „fast“ alle unser Mitglieder begrüßen zu dürfen.

Ab kommende Woche werden wir also mit unseren Sportgruppen an Land (Rücken- und Lungensport) sowie im Wasser (Schwimmen und Wassergymnastik) so weitermachen, wie wir Mitte November des vergangenen Jahres aufhören mussten, in den zu dieser Zeit geltenden Zeiten und Gruppenzusammensetzungen. Die zwischenzeitlich vollzogenen Zusammenlegungen von Sportgruppen in der Schwimmhalle „Am Südring“ und die teils veränderten Zeiten für einige Rehabiliatationssportler im Stadtbad sind damit hinfällig.

Entsprechend der SächsCoronaNotVO und der daran angepassten Regelungen und Hygienekonzepte der Stadt Chemnitz, als Betreiber der meisten von uns genutzten Sportstätten, gilt für den Vereinssport in Sachen Zugang die 2Gplus-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bis zur Umkleide.

Zugang zur Sportstätte erhalten:

  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + negativer Test
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + Booster
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + genesen trotz Impfung (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate)
  • vollständig genesene Personen (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate) + negativer Test
  • Personen ohne Impfempfehlung (ärztliche Bescheinigung) + negativer Test
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß SächsCoronaNotVO §13 (3)
  • im Rehabilitationssport mit Verordnung gilt gemäß SächsCoronaNotVO §13 (4) die 3G-Regelung

Bitte habt Eure entsprechenden Nachweise immer griffbereit und zeigt diese unaufgefordert unseren Übungsleitern vor. Informiert unser Übungsleiter bitte auch über Änderungen, wenn Ihr z.B. eine Boosterimpfung erhalten habt, damit wir dies vermerken können.

 

2G, 3G oder etwas dazwischen …

2G: geimpft oder genesen by pixabay.comDie Rechtslage wird leider nicht übersichtlicher und für uns als Verein bzw. auch Euch als Sportler nicht leichter.

Mittlerweile hat sich herauskristallisiert, dass gemäß des Hygienekonzepts für die Sportstätten der Stadt Chemnitz offiziell die 3G-Regelung Anwendung im Sport finden kann. Da wir uns aber derzeit in der „Vorwarnstufe gemäß § 8 SächsCoronaSchVO“ befinden, greift „die Kontaktbeschränkung pro Sportgruppe im Innen- und Außenbereich“. Hierbei sind nur maximal 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände erlaubt, jedoch werden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und geimpfte/genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Für uns als Verein ergibt sich nun das Problem, dafür Sorge tragen zu müssen, dass maximal 10 getestete Personen ohne Schutz durch Impfung oder Genesung je Sportgruppe vor Ort sind. Wie wir dies in der Praxis umsetzen, wird sich von Sportgruppe zu Sportgruppe unterscheiden und durch den zuständigen Übungsleiter verantwortet – er allein hat auch das Recht für seine Sportgruppe 2G festzulegen, wenn der organisatische Aufwand nicht beherrschbar ist.

Wir hoffen auf Euer Verständnis für diese Regelung.

Neue Verordnung bedeutet 2G

2G: geimpft oder genesen by pixabay.com Seit heutigen Montag, den 8. Novembver 2021, gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen. Da wir uns gemäß § 2 Absatz 4 der Verordnung derzeit in der Vorwarnstufe befinden, reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch. Der Impf- oder Genesenennachweis kann laut Verordnung nur durch einen Testnachweis ersetzt werden, für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde.

Was das genau für den Sport bedeutet, ist aktuell leider noch etwas unklar. In §8 der SächsCoronaSchVO heißt es: „Während der Geltung der Vorwarnstufe … besteht die Pflicht zur Vorlage eines lmpf- oder Genesenennachweises … für … den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich …„, was in der Praxis 2G bedeutet. Gemäß der Internetseite der Stadt Chemnitz ist jedoch Stand heute von „bei Sport im Innenbereich Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel)“ zu lesen. Ob ggf. hier die Seiten der Stadt nur noch nicht nachgezogen wurden, ist noch unklar.

Aktuell sind wir in Klärung, wie wir als Sport mit den neuen Regelungen umgehen sollen und was diese für den Freizeit- und auch Rehabilitationssport bedeuten. Dazu hoffen wir auch auf klare Aussagen unserer Dachverbände – Stadtsportbund Chemnitz, Landessportbund Sachsen und Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband.

Solange klarere Aussagen fehlen, werden wir das 2G Modell vorerst konsequent anwenden. Das heißt, Zugang zu unseren Sportgruppen besteht derzeit nur für

  • nachweisbar geimpfte Sportler (mindestens 14 Tage seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung)
  • nachweisbar genesene Sportler (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis)
  • nachweisbar getestete Sportler, die das 16 Lebensjahr noch nicht überschritten haben oder denen eine Impfung nicht möglich ist und dies entsprechend ärztlich attestiert wurde
  • Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen (Nachweis über Schülerausweis)

Wir bitten alle Sportler, die ggf. derzeit nicht teilnehmen können, um Verständnis, dass wir uns als Verein hier rechtssicher positionieren müssen.

Es geht wieder los … zumindest an Land

WSymbolbild Gymnastikie schon zuletzt berichtet, können wir an Land wieder mit dem Vereins- und Rehabilitationssport beginnen. Nachdem die gesetzliche Grundlage nun da ist, müssen noch ein paar organisatorische Vorarbeiten erledigen. Dann geht es aber wie folgt los:

  • Der Rückensport im ISB Sporthort beginnt ab 14. Juni 2021.
  • Der Rückensport in der Sporthalle des SFZ Chemnitz beginnt ebenso am 14. Juni 2021.
  • Die Lungensportgruppe startet ab 17. Juni 2021 wieder in den Sportbetrieb.

Die Schwimmhallen sind aktuell weiterhin geschlossen. Es scheint sich aber abzuzeichen, dass mit der nächsten Überarbeitung der SächsCoronaSchVO ab 14. Juni vielleicht Besserung in Sicht ist.

Licht am Ende des Tunnels?!

Ab morgen tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Mai 2021 in Kraft. In Verbindung mit den aktuell niedrigen Infektionszahlen der letzten Tage lässt die Verordnung für den Sport so etwas wie Licht am Ende des Tunnels auftauchen.

Die erste magische Schwelle einer durchgängigen Inzidenz <100 an 7 Tagen ist bereits gemeistert und lässt reinem Rehabilitationssport an Land zumindest dem Papier nach schon zu. Die Schwelle einer durchgängigen Inzidenz von <50 an 7 Tagen, die auch normalen Vereinssport an Land wieder ermöglichen würde, könnte am Dienstag theoretisch überschritten werden. Natürlich können wir nur dort starten, wo auch die von uns genutzten Sportstätten wieder für uns öffnen. Sobald wir hier klare Informationen für Euch haben, wann wir wo wieder gemeinsam Sport treiben können, werden wir sie hier veröffentlichen.

Trotz aller positiver Nachrichten an Land, gibt es für den Wassersport aktuell noch keine greifbare Perspektive. Bis zur nächsten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 14. Juni bleiben die Schwimmhallen für den normalen Vereins- und Rehasport nach jetzigem Stand noch geschlossen. Wir hoffen aber, dass bis dahin die Infektionszahlen weiterhin so niedrig bleiben und entsprechend auch die Schwimmbäder wieder öffnen dürfen.

Unabhängig vom „wann“ werden wir uns aber Stand heute damit anfreunden müssen als Übungsleiter und Sportler einen tagesaktuellen Test vorweisen zu können. Gemäß den Informationen der Stadt Chemnitz sind hiervon jedoch Genesene und Geimpfte ausgenommen. Wer eine Corona-Infektion überstanden hat und einen entsprechenden positiven PCR-Labortest nachweisen kann, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist, gilt als genesen. Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben, in der Regel also 14 Tage nach der zweiten Impfung. Eigentlich ein guter Grund, neben vielen anderen, sich impfen zu lassen.

Wie es auch weitergeht, wir bleiben am Ball und werden Euch informieren, sobald wir neue Informationen haben. Bis dahin bitten wir alle sich weiter umsichtig zu benehmen, so dass die Inzidenen weiterhin sinken.

Status quo

Wortwolke zu CoronaSeit November 2020 steht der Sportbetrieb in deutschen Vereinen still. Der BFV Ascota Chemnitz e.V. bildet da keine Ausnahme und musste seine Angebote im Freizeit-, Breiten- und Rehabilitationssport einstellen. Weder in den verschiedenen Sportstätten der Stadt, noch in den kommunalen Schwimmhallen können wir derzeit mit Euch sportlich aktiv sein. Eine frustierende Situation für Euch als Sportler, ebenso wie für uns als Verein. Das derzeitige Pandemie-Geschehen und die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, zuletzt die bundesweit verbindliche Corona-Notbremse, lassen aber derzeit nichts anderes zu.

Wann in Sachen Sport wieder Bewegung zu erwarten ist, können wir nach aktuellem Stand weder sagen, noch beeinflussen. Wir können nur eines tun, alle Möglichkeiten nutzen, die derzeitige Corona-Pandemie zusammen aktiv zu bekämpfen. Durch Einhaltung der gesetzlichen Maßnahmen, durch Beachtung der bekannten Hygieneregeln und des AHA+L+A Prinzips und nicht zuletzt durch unseren Willen uns impfen zu lassen, schaffen wir die Grundlage, wieder gemeinsam als Gruppe Sport treiben zu können.

Stichwort: Mitgliedsbeitrag und Corona

Kreidetafel Seit November des vergangenen Jahres befindet sich der Vereinssport in Deutschland quasi im Stillstand. Mittlerweile befinden wir uns im 4 Monat des Lockdowns. Die anhaltende Corona-Pandemie hat des Sport weiter fest im Griff. Ob Schwimmbad oder Sporthalle, die Chemnitzer Sportstätten bleiben auch weiterhin für den Breiten- wie auch Rehabilitationssport geschlossen.

Für uns als Sportverein, der auf genau diese Sportstätten angewiesen ist, bedeutet das, dass keines unserer zahlreichen Sportangebote, wie Schwimmen, Wassergymnastik oder auch der Rückensport, stattfinden kann. Für Euch als Sportler, dass Ihr Eurem geliebten Sport in Euren Sportgruppen aktuell nicht nachgehen könnt. Doch was heißt es noch?

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AHA … auch in den Sport- und Schwimmhallen

Symbolbild CoronavirusAufgrund der aktuell immer weiter steigenden Zahl infizierter Personen mit dem Corona-Virus, möchten wir Euch noch einmal auf die Verhaltensregeln in den Sport- und Schwimmhallen aufmerksam machen.

Die Einhaltung der grundlegenden Hygieneregeln und auch der vielgepriesenen AHA-Regel („Abstand wahren, auf Hygiene achten und – da wo es eng wird – eine Alltagsmaske tragen“) sorgt nicht nur für Eure Gesundheit und die Eurer Mitsportler …. wichtiger ist, dass wir alle durch Einhaltung der Regeln weiterhin in diesem doch ziemlich freien Rahmen Sport treiben können!

Deswegen:

  • achtet auf die Beschilderung in den Sportstätten und auf die Anweisungen Eurer Übungsleiter!
  • haltet vor und in den Sportstätten den Mindestabstand von 1,5m ein!
  • tragt eine Alltagsmaske, wenn es eng wird, auch wenn es vielleicht nicht zwingend vorgeschrieben wird
  • unterlasst Händeschütteln und Umarmungen zur Begrüßung und zu Abschied!
  • bleibt daheim, wenn Ihr Euch krank fühlt (und seien es nur geringe Symptome)!
  • und weist Euch auch untereinander auf die Einhaltung dieser Regeln hin!

Kaum begonnen … und schon wieder Sommerpause

Symbolbild have a break by pixabay.comNachdem Corona die Sportwelt im März völlig stillgelegt hatte, konnten wir seit Mai die Sporthallen und seit Mitte Juni auch die Schwimmhallen der Stadt Chemnitz unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen wieder nutzen. Leider wird der sportliche Eifer nun erneut gebremst. Die obligatorische Schließzeit der kommunalen Sportstätten im Sommer, die zur Umsetzung lang geplanter Sanierungs- und Wartungsarbeiten genutzt wird, steht vor der Tür. Nachdem bereits die letzten Sporteinheiten in der Schwimmhalle Gablenz und Südring absolviert sind, geht heute auch das Stadtbad in die letzte Runde.

Schwimmhalle "Am Südring"Wiedereröffnung der Sportstätten soll geplant mit Beginn des neuen Schuljahrs ab 30. August sein. Ob dies so Eintritt und wie der Start der neuen Saison von statten gehen wird, ob unter den aktuellen Einschränkungen oder wieder mit mehr Freiheiten, können wir aktuell nicht sagen. Sobald wir Neuigkeiten haben, werden wir diese auf unserer Homepage und unserer Facebook-Seite veröffentlichen.

Bis es soweit ist, möchten wir uns noch einmal für das Verständnis unserer Mitglieder und Sportler für die Entbehrungen und stark eingeschränkten Sportangebote bedanken. Wir wissen, dass der eine oder andere Unmut verspürte, weil seine Sportgruppe gar nicht stattfinden konnte oder er aufgrund der zahlenmäßigen Beschränkung der Teilnehmer in den Sportstätten vielleicht kurzfristig auf wieder gehen musste. Leider können wir uns nicht über Auflagen der Corona-Schutzverordnung hinwegsetzen. Drücken wir die Daumen, dass es bald besser wird.