Auf ins neue Jahr 2023 …

Symbolbild Kalender 2023 by pixabay.com Silvester ist geschafft und wir hoffen, dass alle unsere Sportler im Vereins- und Rehabilitationssport den Jahresübergang gut überstanden haben. Das Jahr 2023 bringt bekanntlich mit einer erneuerten Vereinssatzung und auch der neuen Beitragsordnung einige Änderungen mit sich, auf die wir noch einmal hinweisen wollen.

Zu den Änderungen der Beitragsart und -höhe hatten wir ja bereits im November all unsere Mitglieder schriftlich informiert. Neu ist ja die Teilung des Beitrages in Grund- und Sportbeitrag und die damit geschaffene Möglichkeit, auf nicht durch den Verein verschuldete Schließzeiten, wie zuletzt zur Corona-Pandemie, mit Beitragsminderungen reagieren zu kölnnen. Auch neu ist die Möglichkeit, als Vereinsmitglied die eigene Beitragslast mit Hilfe einer Verordnung für Rehabilitationssport zu mindern – denn Rehasport und Mitgliedschaft im Sportverein ist die optimale Kombination, auch aus Sicht der Krankenkassen.

Hinweisen möchten wir im Rahmen des anstehenden Beitragslaufs im Februar noch einmal auf die Möglichkeit den Sportbeitrag im Sinne der Härtfallregelung zu mindern. Um auch finanziell Schwächeren den Sport im Verein zu ermöglichen kann der Beitrag auf Antrag, z.B. bei Bezug von Grundsicherung, gemindert werden. Entsprechende Antragsformulare finden sich auf unserer Homepage.

Dass wir auch auf das Feedback unserer Mitglieder hören, zeigt sich u.a. darin, dass wir die Beitragsordnung noch einmal etwas nachjustiert haben und nun auch bereit laufende Verordnungen im Beitragslauf 2023 berücksichtigen werden. Auch werden wir ab 2024 den Sportbeitrag wieder als Monatsbeitrag per Lastschrift einziehen, damit unsere Mitglieder finanziell besser planen können.

Solltet Ihr noch Fragen zu den Neuerungen haben, dann kontaktiert uns jederzeit. Ansonsten wünschen wir uns allen ein sportliches und gesundes Jahr 2023!

Änderung der Sportstätte für Rücken- und Lungensport ab 1.10.2022

Symbolbild AchtungUnsere Rücken- und Lungensportgruppen fanden bisher in der Sporthalle des SFZ Chemnitz statt. Leider hat sich das SFZ aufgrund der aktuellen Lage dazu entschlossen die Nutzungsentgelte ab 1.10.2022 massiv anzuheben. Für den BFV würde dies einer Versiebenfachung der Kosten gleich kommen, die wir als Sportverein in keinster Weise stemmen können. In Folge werden wir ab Oktober die Sportstätte verlassen und mit unseren Gruppen zu neuen Tagen und Zeiten in die Sporthalle der Flemming Grundschule umziehen. Die neue Sportstätte befindet unweit der alten.

Neue Zeiten Rückensport ab 1.10.2022:

  • Sporthalle der Emanuel-Gottlieb-Flemming Grundschule
    Albert-Schweitzer-Straße 61
    09116 Chemnitz
  • Donnerstags, 15:00 – 16:00 Uhr, Übungsstunde Vereinsmitglieder
  • Donnerstags, 16:00 – 17:00 Uhr, Übungsstunde Rehasport mit Verordnung

Neue Zeiten Lungensport ab 1.10.2022:

  • Sporthalle der Emanuel-Gottlieb-Flemming Grundschule
    Albert-Schweitzer-Straße 61
    09116 Chemnitz
  • Donnerstags, 17:00 – 18:00 Uhr, Übungsstunde Rehasport mit Verordnung

Screenshot Themenstadtplan www.chemnitz.de

Wir bedauern, die Sporthalle des SFZ nach einer so langen Zeit verlassen zu müssen. In Anbetracht der immensen Kostensteigerung bleibt uns aber leider keine andere Möglichkeit. Wir danken dem Sportamt, welches uns noch kurzfristig Zeiten in der Sporthalle der Flemming Grundschule bereitstellen konnte.

Hinweis zum behindertengerechten Zugang im Stadtbad

Informationstafel zu Bauarbeiten im StadtbadAuf der Webseite der Stadt Chemnitz wird aktuell darauf hingewiesen, dass ab dem 13. Juni 2022 Arbeiten an der Fassade im Bereich des behindertengerechten Zugangs des Stadtbads beginnen und voraussichtlich bis Mitte August 2022 andauern werden.

Aufgrund der Gerüststellung und der bevorstehenden Fenster- und Putzarbeiten wird es dabei zu temporären Sperrungen des Eingangs bzw. zu Nutzungseinschränkungen sowie Lärmbelästigungen kommen. Ab dem 13. Juni 2022 soll vorrangig der Hauptzugang über die Mühlenstraße genutzt werden. Für Nutzer, welche einen barrierefreien Zugang benötigen, besteht die Möglichkeit zur Nutzung des Fahrstuhls. Hierzu wird um telefonische Anmeldung unter 0371 488-5263/-5248 bzw. 0151 14035851 gebeten.

REWE Aktion „Scheine für Vereine“

Die REWE Aktion „Scheine für Vereine“ ist wieder da. Für Eure Einkäufe bei REWE bekommt Ihr je 15€ Einkaufswert einen Vereinsschein. Diesen könnt Ihr dann unserem Verein spenden und wir können dadurch am Ende die Vereinsscheine in Sportprämien umtauschen. Toll oder?
Also einfach mitmachen und Vereinsscheine entweder direkt auf der REWE-Homepage scannen oder einfach bei einem unserer Übungsleiter abgeben. Wir Danken Euch jetzt schon für Eure Unterstützung!

REWE Aktion "Scheine für Vereine"

Freiheit ohne Leichtsinn – neue SächsCoronaSchVO ab 3. April

Symbolbild Masken und CoronatestAb dem heutigen 3. April 2022 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Mit ihr gehen weitreichende Lockerungen im Umgang mit dem Corona-Virus einher, so auch im Sportbereich. Auch für unsere Sportgruppen an Land und im Wasser bringen die neuen Regelungen Vereinfachungen mit sich – die Maskenpflicht entfällt ebenso wie die Zugangsbeschränkungen durch Test oder Nachweis des Impf- und Genesenenstatus.

Nichtsdestotrotz ist die Pandemie noch nicht vollständig überwunden, noch ist das Corona-Virus völlig harmlos. In diesem Sinne bitten wir Euch ab kommende Woche folgende Dinge im Sinne Eurer und unserer Gesundheit zu beachten:

Es besteht lt. SächsCoronaSchVO keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer FFP2-Maske. Das hindert uns und auch Euch aber nicht daran, mindestens überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5m unterschritten wird, eine Maske zu tragen. Die Maske schützt einerseits Euch, andererseits auch Eure Umgebung.

  • Wir empfehlen ausdrücklich das Tragen einer Maske!

Es besteht lt. SächsCoronaSchVO keine Zugangsbeschränkung mehr bei der Teilnahme am Sport. Das hindert uns und auch Euch aber nicht, regelmäßig einen Test auf das Corona-Virus durchzuführen. Wenn möglich testet Euch, auch wenn keine Verpflichtung vorliegt. Die aktuelle Testverordnung des Bundes sieht den kostenfreien Bürgertest noch bis mindestens 30. Juni 2022 vor – nutzt diese Möglichkeit, um Euch, Eure Mitsportler und auch uns als Übungsleiter zu schützen.

  • Wir empfehlen ausdrücklich einen regelmäßigen Test auf das Corona-Virus!

Die Regelungen der SächsCoronaSchVO bilden die Basis des Sporttreibens der nächsten Zeit. Es kann aber natürlich vorkommen, dass Regelungen durch die Betreiber der jeweiligen Sportstätten schärfer gefasst werden. Achtet deswegen bitte immer auf die Beschilderung in den Sportstätten, sowie die Informationen Eurer Übungsleiter.

Beachtet bitte, dass wir auch mit dem weiterestgehenden Entfall der Beschränkungen Seitens des Gesetzgebers, weiterhin im Sinne der Infektionsvorsorgen folgende Regelungen beibehalten:

  • Das Sporttreiben erfolgt in festen Gruppen, zu festen Zeiten. Das Springen zwischen verschiedenen Gruppen ist nicht vorgesehen.
  • Unsere Übungsleiter erfassen die Anwesenheit vor Betreten der Umleide. Seit also bitte pünktlich.
  • Meldet Euch rechtzeitig ab, wenn Ihr planbar einmal nicht kommen könnt.

Vereins-/Rehasport in der Turnhalle des SFZ vorerst ausgesetzt #2

Hotti beim ISB-SporthortWie am Wochenende berichtet, steht uns die Turnhalle des SFZ leider aktuell aufgrund der Ukraine-Krise nicht zu Verfügung. Für den Lungensport wurde mittlerweile eine Ausweich-Lösung gefunden, für den Rückensport leider noch nicht.

Die Rehasportgruppe des Lungensports kann als Übergangslösung ab dieser Woche jeden Donnerstag um 17 Uhr in die Sporthalle des ISB Sporthorts auf der Max-Türpe-Straße 40 in 09122 Chemnitz ausweichen. Am einfachsten ist der Sporthort aus Richtung Stollberger Straße anzufahren. Stadtauswärts wird in Höhe des Hornbach Baumarktes links in die Markersdorfer Straße abgebogen, danach in Höhe des Netto Markes rechts in die Max-Türpe-Straße. Der ISB Sporthort ist dann gut sichtbar. Herr Lauch als Übungsleiter steht Euch als Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Vereins-/Rehasport in der Turnhalle des SFZ vorerst ausgesetzt

Symbolbild Ukraine-Hilfe by pixabay.comSeitens des SFZ-Chemnitz erhielten wir die Information, dass die Stadt Chemnitz eine größere Anzahl von ukrainischen Flüchtlingen erwartet und die SFZ-Sporthalle als Notunterbringung von alleinreisenden Kindern und Müttern benötigt wird.

In Folge steht uns die Turnhalle des SFZ vorerst nicht mehr für unsere Rücken- und Lungensportgruppen im Reha- und Vereinsbereich montags und donnerstags. Aktuell sind wir dabei eine Ausweichsportstätte zu finden. Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir hier entsprechend informieren.

Zurück zu 3G im Sport

3G: geimpft, genesen, getestet by pixabay.com Mit Inkrafttreten der letzten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 4. März 2022 haben endlich auch wieder Erleichterungen für den Sport Einzug gehalten.

Ab sofort gilt in den Sportstätten wieder die 3G-Regelung. Teilnehmen an unseren Sportangeboten kann also wieder jeder, der einen

  • Impfnachweis (wobei seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen) oder einen
  • Genesenennachweis (dessen nachweisbarer PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt) oder einen
  • Testnachweis (der im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes oder durch einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus
    Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde
    )

vorweisen kann. Wenngleich wir die Informationen zum Impfstatus bei uns vermerken, solltet Ihr die entsprechenden Impfnachweise trotzdem stets mit Euch führen.

Unabhängig der 3G-Regelung gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis zur Umkleide bzw. den Sanitärbereich und die Pflicht zum gruppenweisen Betreten und Verlassen der Sportstätte bzw. deren Umkleiden nach Anweisung des zuständigen Übungsleiters.

Rücken- und Lungenssport entfällt in KW 8

Symbolbild Reinigungsarbeiten by pixabay.comIn der kommenden Woche finden in der Turnhalle des SFZ Chemnitz Reinigungsarbeiten statt. In dieser Zeit kann die Halle leider nicht durch uns genutzt werden. In Folge müssen unsere Vereins- und Rehabilitationssportgruppen des Rückensports am Montag, den 21. Februar, und die auch die Lungensportgruppe am Donnerstag, den 24. Februar, leider entfallen. Bitte informiert Euch innerhalb der Sportgruppen auch untereinander darüber.

Sport frei … mit 2Gplus-Regel

Symbolbild 2GplusAm gestrigen Mittwoch hat Sachsens Regierung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind vor allem auch Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen, so auch im Sport.

Damit kann der Sport, unter Beachtung der 2Gplus-Regelung und Kontaktverfolgung, endlich wieder annähernd normal stattfinden. Für den BFV bedeutet das in jedem Fall, dass ab kommende Woche endlich auch Vereinsmitglieder wieder an unseren Sportangeboten teilnehmen dürfen. Aktuell waren unsere Angebote aufgrund der bisherigen Verordnung ja allein auf auf wenige Sportler mit Rehabilitationssport auf Verordnung und Kinder- und Jugendsport begrenzt. Wir freuen uns endlich wieder „fast“ alle unser Mitglieder begrüßen zu dürfen.

Ab kommende Woche werden wir also mit unseren Sportgruppen an Land (Rücken- und Lungensport) sowie im Wasser (Schwimmen und Wassergymnastik) so weitermachen, wie wir Mitte November des vergangenen Jahres aufhören mussten, in den zu dieser Zeit geltenden Zeiten und Gruppenzusammensetzungen. Die zwischenzeitlich vollzogenen Zusammenlegungen von Sportgruppen in der Schwimmhalle „Am Südring“ und die teils veränderten Zeiten für einige Rehabiliatationssportler im Stadtbad sind damit hinfällig.

Entsprechend der SächsCoronaNotVO und der daran angepassten Regelungen und Hygienekonzepte der Stadt Chemnitz, als Betreiber der meisten von uns genutzten Sportstätten, gilt für den Vereinssport in Sachen Zugang die 2Gplus-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bis zur Umkleide.

Zugang zur Sportstätte erhalten:

  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + negativer Test
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + Booster
  • vollständig geimpfte Personen (Impfnachweis) + genesen trotz Impfung (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate)
  • vollständig genesene Personen (Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate) + negativer Test
  • Personen ohne Impfempfehlung (ärztliche Bescheinigung) + negativer Test
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß SächsCoronaNotVO §13 (3)
  • im Rehabilitationssport mit Verordnung gilt gemäß SächsCoronaNotVO §13 (4) die 3G-Regelung

Bitte habt Eure entsprechenden Nachweise immer griffbereit und zeigt diese unaufgefordert unseren Übungsleitern vor. Informiert unser Übungsleiter bitte auch über Änderungen, wenn Ihr z.B. eine Boosterimpfung erhalten habt, damit wir dies vermerken können.

 

Achtung: SächsCoronaNotVO ab 22.11.2021

Symbolbild "Schwimmen verboten"Am kommenden Montag tritt die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 des Freistaats Sachsen in Kraft. Die neue Verordnung soll aktuell bis 12. Dezember 2021 Gültigkeit haben und bringt noch einmal tiefe Einschnitte für den Sport mit sich. Wie sich das genau auf den BFV Ascota auswirkt, klären wir gerade noch im Detail ab.

Derzeit liegt uns erst einmal der Gesetzestext vor. Nach § 13 (1) der SächsCoronaNotVO wird dem entsprechend die „Öffnung von … Einrichtungen des Sportbetriebsuntersagt sein, ebenso wie nach §11 (3) die „Öffnung von Bädern„. Diese Regelung bringt den Vereinssport, bis auf wenige Ausnahmen, quasi wieder zum Erliegen.

Noch erlaubt sein wird nach §13 (3) der Verordnung Sport „für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres„. Auch soll die „Öffnung von Bädern und Saunen aller Art ist für rehabilitations- und medizinische Zwecke“ erlaubt sein, sowie Sport für „für medizinisch notwendige Behandlungen„. Bei Verfügbarkeit der Sportstätten kann also zumindest der Sport mit Kindern und der Rehabilitationssport auf Verordnung fortgesetzt werden. Wir hoffen am Montag noch eine Stellungnahme unseres Dachverbands, dem Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V., in Bezug auf Rehasport, vor allem an Land, zu erhalten. Ob uns alle Sportstätten jedoch zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung stehen, ist noch offen und befindet sich in Klärung. Eine erste Rückmeldung der Stadt Chemnitz in Bezug auf die kommunalen Bäder liegt uns aber bereits vor.

Wie Ihr seht, geht mit der SächsCoronaNotVO noch viel Unsicherheit einher. Derzeit können wir Euch noch nicht überall im Detail sagen, was noch möglich sein wird. Aktuell stellt es sich aber wie folgt dar.

Entfallen werden bis 12. Dezember in jedem Fall:

  • Wassergymastik als Vereinssport
  • Schwimmen als Vereinssport für alle älter als 16 Jahre
  • Rückensport als Vereinssport

Möglich sein werden aller Voraussicht nach:

  • Wassergymnastik als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
    → SH Sportforum: zu den gewohnten Zeiten
    → SH Gablenz: zu den gewohnten Zeiten
    → SH Stadtbad: Zeiten werden konsolidiert, bitte Rücksprache mit Frau Sommer nehmen
    → SH Südring: zu den gewohnten Zeiten
  • Schwimmen für Kinder bis 16 Jahre
    → Stadtbad Di/Do zu den gewohnten Zeiten
  • Schwimmen als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
    → Stadtbad: zu den gewohnten Zeiten, außer Do 18-19 Uhr

Ggf. möglich sein könnte in Abhängigkeit der Sportstätte und der Frage, ob Rehasport an Land eine „medizinisch notwendige Behandlung“ darstellt:

  • Rückensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung
  • Lungensport als Rehabilitationssport, ausschließlich mit Verordnung

Wir danken Euch für Euer Verständnis. Solltet Ihr Fragen haben oder etwas unklar sein, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Beachtet bitte, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und so ggf. nicht gleich ans Telefon gehen können. Versucht es dann später einfach noch mal oder nutzt am Besten den Weg per Mail über corona-sportbetrieb@bfv-ascota.de oder über unsere Facebook-Seite.

Corona-Überlastungsstufe in Sachsen erreicht: Ab Freitag gilt 2G

2G: geimpft oder genesen by pixabay.comWer die Medien verfolgt, hat mitbekommen, dass der Freistaat Sachsen mit dem heutigen Tag offiziell die Überlastungsstufe nach der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung erreicht hat. In Konsequenz treten damit am Freitag noch einmal strengere Regeln in Kraft, die auch den Sport betreffen. Da die Landesregierung Sachsens plant, ab Freitag ebenfalls eine neue Corona-Schutzverordnung zu erarbeiten, können sich nachfolgende Regeln noch ändern.

Aktuell bedeuten die verschäften Regeln im Vereinssport für uns jedoch, dass ab Freitag ausschließlich Personen Zugang zu den Sportstätten erhalten werden,

  • die einen Impf- oder Genesenennachweis gemäß SächsCoronaSchVO vorlegen können
  • für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt (Testnachweis erforderlich)
  • die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Testnachweis erforderlich oder Schülerausweis sofern Schulpflicht vorliegt)
  • Rehabilitationssportler mit ärztlicher Verordnung (Testnachweis erforderlich)

2G, 3G oder etwas dazwischen …

2G: geimpft oder genesen by pixabay.comDie Rechtslage wird leider nicht übersichtlicher und für uns als Verein bzw. auch Euch als Sportler nicht leichter.

Mittlerweile hat sich herauskristallisiert, dass gemäß des Hygienekonzepts für die Sportstätten der Stadt Chemnitz offiziell die 3G-Regelung Anwendung im Sport finden kann. Da wir uns aber derzeit in der „Vorwarnstufe gemäß § 8 SächsCoronaSchVO“ befinden, greift „die Kontaktbeschränkung pro Sportgruppe im Innen- und Außenbereich“. Hierbei sind nur maximal 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände erlaubt, jedoch werden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und geimpfte/genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Für uns als Verein ergibt sich nun das Problem, dafür Sorge tragen zu müssen, dass maximal 10 getestete Personen ohne Schutz durch Impfung oder Genesung je Sportgruppe vor Ort sind. Wie wir dies in der Praxis umsetzen, wird sich von Sportgruppe zu Sportgruppe unterscheiden und durch den zuständigen Übungsleiter verantwortet – er allein hat auch das Recht für seine Sportgruppe 2G festzulegen, wenn der organisatische Aufwand nicht beherrschbar ist.

Wir hoffen auf Euer Verständnis für diese Regelung.

Neue Verordnung bedeutet 2G

2G: geimpft oder genesen by pixabay.com Seit heutigen Montag, den 8. Novembver 2021, gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen. Da wir uns gemäß § 2 Absatz 4 der Verordnung derzeit in der Vorwarnstufe befinden, reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch. Der Impf- oder Genesenennachweis kann laut Verordnung nur durch einen Testnachweis ersetzt werden, für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde.

Was das genau für den Sport bedeutet, ist aktuell leider noch etwas unklar. In §8 der SächsCoronaSchVO heißt es: „Während der Geltung der Vorwarnstufe … besteht die Pflicht zur Vorlage eines lmpf- oder Genesenennachweises … für … den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich …„, was in der Praxis 2G bedeutet. Gemäß der Internetseite der Stadt Chemnitz ist jedoch Stand heute von „bei Sport im Innenbereich Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel)“ zu lesen. Ob ggf. hier die Seiten der Stadt nur noch nicht nachgezogen wurden, ist noch unklar.

Aktuell sind wir in Klärung, wie wir als Sport mit den neuen Regelungen umgehen sollen und was diese für den Freizeit- und auch Rehabilitationssport bedeuten. Dazu hoffen wir auch auf klare Aussagen unserer Dachverbände – Stadtsportbund Chemnitz, Landessportbund Sachsen und Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband.

Solange klarere Aussagen fehlen, werden wir das 2G Modell vorerst konsequent anwenden. Das heißt, Zugang zu unseren Sportgruppen besteht derzeit nur für

  • nachweisbar geimpfte Sportler (mindestens 14 Tage seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung)
  • nachweisbar genesene Sportler (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis)
  • nachweisbar getestete Sportler, die das 16 Lebensjahr noch nicht überschritten haben oder denen eine Impfung nicht möglich ist und dies entsprechend ärztlich attestiert wurde
  • Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen (Nachweis über Schülerausweis)

Wir bitten alle Sportler, die ggf. derzeit nicht teilnehmen können, um Verständnis, dass wir uns als Verein hier rechtssicher positionieren müssen.

Sieben-Tage-Inzidenz >35 heißt 3G #2

Ab morgen tritt, wie bereits gestern gemeldet, die 3G-Regel in den Sport- und Sporthallen der Stadt in Kraft. Habt entsprechend bitte immer Eure Nachweise als Geimpfter/Genesener bzw. ein aktuelles Testergebnis dabei. Es kann stichprobenartig zu Kontrollen durch das Hallenpersonal im Namen des Objektbetreibers, der Stadt Chemnitz, kommen.